Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260230 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen erst bei Erreichen der allgemeinen Größengrenzen notwendig ist

Klarstellung, dass bei kleineren Gesellschaften mit Beteiligung einer Gebietskörperschaft (ohne Kapitalmarktorientierung) nur dann eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eintritt, wenn diese ausdrücklich durch Gesellschaftsvertrag angeordnet wird.

Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

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