Regelungsvorhaben

Klarstellung, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen erst bei Erreichen der allgemeinen Größengrenzen notwendig ist

Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 27.06.2024

Beschreibung:
Klarstellung, dass bei kleineren Gesellschaften mit Beteiligung einer Gebietskörperschaft (ohne Kapitalmarktorientierung) nur dann eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eintritt, wenn diese ausdrücklich durch Gesellschaftsvertrag angeordnet wird.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2406260228 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2406260230 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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