Regelungsvorhaben
Klarstellung, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen erst bei Erreichen der allgemeinen Größengrenzen notwendig ist
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Klarstellung, dass bei kleineren Gesellschaften mit Beteiligung einer Gebietskörperschaft
(ohne Kapitalmarktorientierung) nur dann eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eintritt,
wenn diese ausdrücklich durch Gesellschaftsvertrag angeordnet wird.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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