Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260229
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Keine zusätzlichen bürokratischen Meldepflichten für Transportunternehmen im VUDat-DV
Die Verkehrsunternehmensdatei wird nach § 15 GüKG vom BALM betrieben. Die Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) regelt die einzelnen Modalitäten und die Pflichten der Unternehmen bzgl. der vorzunehmenden Eintragungen und der zur Verfügung zu stellenden Information. Der BGL setzt sich dafür ein, dass keine zusätzlichen bürokratischen Meldepflichten für Transportunternehmen, die vermeidbar wären, in die VUDat-DV aufgenommen werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (R003514)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und anderer Verordnungen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.01.2024 Federführendes Ministerium: BMDV (20. WP) [alle SG hierzu]
- Güterverkehr [alle SG hierzu]