Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406250130 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung der AGB-Widerspruchslösung

Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.

Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 26.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 362/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) 1. Zuständiges Ministerium: BMF [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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