Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406200209 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf EU-Ebene bei geplanter EU-Mehrwertsteuerreform "VAT in the digital Age"

Um inländische Unternehmen nicht zu benachteiligen, sollte Deutschland im Rahmen der Gesetzesinitiative „Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter“ für eine Ergänzung plädieren. Konkret sollten Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft in den Fällen vorzusehen, in denen die Umsätze im Mitgliedstaat über ein Meldesystem gem. Art. 271a, 271b MwStSystRL-E mitgeteilt werden. Auf diese Weise würde auch die rechtliche Grundlage für die Einführung des generellen Reverse-Charge-Verfahrens im endgültigen Mehrwertsteuersystem, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, geschaffen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 11.03.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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