Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190013
(PDF - 12 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
RefE zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
DAV begrüßt die mit Nummer 7.5 TA Lärm geplante Einführung einer Experimentierklausel. Damit wird eine explizite Rechtsgrundlage für ein zusätzliches Mittel zur Lösung von Gewerbelärmkonflikten geschaffen. Der DAV bedauert, dass der Referentenentwurf ein klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm vermissen lässt. Dies wäre aber überfällig, nicht zuletzt um die – nur schwer zu rechtfertigende – Privilegierung des Verkehrslärms gegenüber dem Gewerbelärm zu beseitigen. Vorzugswürdig wäre es aus Sicht des DAV gewesen, die „Grundausrichtung“ der TA Lärm an den modernen Städtebau anzupassen: weg von der Messung vor dem geöffneten Fenster und hin zu einer Dogmatik, die (mehr) auf den Innenraumschutz abstellt.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.06.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.05.2024 Federführendes Ministerium: BMUV (20. WP) [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]