Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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RefE zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Beschreibung:
DAV begrüßt die mit Nummer 7.5 TA Lärm geplante Einführung einer Experimentierklausel. Damit wird eine explizite Rechtsgrundlage für ein zusätzliches Mittel zur Lösung von Gewerbelärmkonflikten geschaffen. Der DAV bedauert, dass der Referentenentwurf ein klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm vermissen lässt. Dies wäre aber überfällig, nicht zuletzt um die – nur schwer zu rechtfertigende – Privilegierung des Verkehrslärms gegenüber dem Gewerbelärm zu beseitigen. Vorzugswürdig wäre es aus Sicht des DAV gewesen, die „Grundausrichtung“ der TA Lärm an den modernen Städtebau anzupassen: weg von der Messung vor dem geöffneten Fenster und hin zu einer Dogmatik, die (mehr) auf den Innenraumschutz abstellt.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190013 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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