Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406180049 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf die verpflichtende Angabe zu mitwirkenden Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) zwecks Bürokratievermeidung

Auf die verpflichtende Angabe zu mitwirkenden Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) sollte zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Zusatzlasten verzichtet werden. Mindestens sollte die Angabe in den Fällen entfallen, wenn es sich bei den mitwirkenden Dritten um Angehörige des steuerberatenden Berufs, mithin um ein Organ der Steuerrechtspflege, handelt.

Bereitgestellt von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 01.03.2024 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 122/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern