Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406180049
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf die verpflichtende Angabe zu mitwirkenden Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) zwecks Bürokratievermeidung
Auf die verpflichtende Angabe zu mitwirkenden Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) sollte zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Zusatzlasten verzichtet werden. Mindestens sollte die Angabe in den Fällen entfallen, wenn es sich bei den mitwirkenden Dritten um Angehörige des steuerberatenden Berufs, mithin um ein Organ der Steuerrechtspflege, handelt.
Bereitgestellt von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 122/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]