Regelungsvorhaben

Verzicht auf die verpflichtende Angabe zu mitwirkenden Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) zwecks Bürokratievermeidung

Angegeben von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737) am 27.06.2024

Beschreibung:
Auf die verpflichtende Angabe zu mitwirkenden Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) sollte zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Zusatzlasten verzichtet werden. Mindestens sollte die Angabe in den Fällen entfallen, wenn es sich bei den mitwirkenden Dritten um Angehörige des steuerberatenden Berufs, mithin um ein Organ der Steuerrechtspflege, handelt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 122/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406180049 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.03.2024 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern