Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406170094
(PDF - 12 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter
Derzeit sind Sonderabschreibungen auf immaterielle Güter - also auch betriebswirtschaftliche Software auf Basis von § 7g EStG und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht sonderabzugsfähig. Diese Regelung ist angesichts der grundlegenden Rolle von betriebswirtschaftlicher Software für die Digitalisierung und damit die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht mehr zeitgemäß, erschwert nachhaltige und für Unternehmen nötige Investitionen und wirkt damit kontraproduktiv. Die Installation von Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter als politisches Instrument zur ordnungspolitischen Wirtschaftsförderung ist daher geboten.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]