Regelungsvorhaben

Schaffung von Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter

Angegeben von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756) am 28.06.2024

Beschreibung:
Derzeit sind Sonderabschreibungen auf immaterielle Güter - also auch betriebswirtschaftliche Software auf Basis von § 7g EStG und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht sonderabzugsfähig. Diese Regelung ist angesichts der grundlegenden Rolle von betriebswirtschaftlicher Software für die Digitalisierung und damit die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht mehr zeitgemäß, erschwert nachhaltige und für Unternehmen nötige Investitionen und wirkt damit kontraproduktiv. Die Installation von Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter als politisches Instrument zur ordnungspolitischen Wirtschaftsförderung ist daher geboten.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406170094 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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