Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405020012 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Fahren ohne Fahrschein

Faktenpapier "Fahren ohne Fahrschein". Der Unrechtsgehalt des „Erschleichens von Leistungen“ ist so gering, dass es nicht angemessen ist, diese Handlung unter Strafe zu stellen. Die Schadenshöhe ist sehr gering und für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Das Strafrecht als die Ultima Ratio des staatlichen Zwanges hat nur gewichtige Formen schädigenden Sozialverhaltens als Unrechtstatbestände zu sanktionieren.

Bereitgestellt von:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) (R001021) am 23.05.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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