Regelungsvorhaben
Fahren ohne Fahrschein
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) (R001021)
am
23.05.2024
Beschreibung:
Faktenpapier "Fahren ohne Fahrschein". Der Unrechtsgehalt des „Erschleichens von Leistungen“
ist so gering, dass es nicht angemessen ist, diese Handlung
unter Strafe zu stellen. Die Schadenshöhe ist sehr
gering und für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung
müssen keine Zugangsbarrieren oder
-kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder
Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein,
sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Das Strafrecht
als die Ultima Ratio des staatlichen Zwanges hat
nur gewichtige Formen schädigenden Sozialverhaltens als
Unrechtstatbestände zu sanktionieren.
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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