Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2404290013
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Der eMP ist in jeder eintretenden Notlage für die Versorgungsketten zeit- und standortunabhängig abruf- und verfügbar. Die Daten im eMP sind in Notlagen aller Art nicht nur prozessvereinfachend und zeitsparend, sondern die im eMP hinterlegten Daten sind faktisch lebensrettend. Daten- und Gesundheitsschutz sind nicht unvereinbare Gegensätze. Es gibt konkrete Möglichkei- ten, Gesundheitsdaten nutzbar zu machen und diese müssen zwingend genutzt werden. Der große Unterschied zwischen Datenschutz und Patientensicherheit ist: dass der Datenschutz ge- setzlich verankert ist. Das gibt es im Gesundheitswesen mit der Patientensicherheit nicht. Diese Dysbalance muss aufgelöst werden.
Bereitgestellt von:
Aktionsbündnis Patientensicherheit (R002644)
am
29.04.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 434/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]