Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2404290013 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Der eMP ist in jeder eintretenden Notlage für die Versorgungsketten zeit- und standortunabhängig abruf- und verfügbar. Die Daten im eMP sind in Notlagen aller Art nicht nur prozessvereinfachend und zeitsparend, sondern die im eMP hinterlegten Daten sind faktisch lebensrettend. Daten- und Gesundheitsschutz sind nicht unvereinbare Gegensätze. Es gibt konkrete Möglichkei- ten, Gesundheitsdaten nutzbar zu machen und diese müssen zwingend genutzt werden. Der große Unterschied zwischen Datenschutz und Patientensicherheit ist: dass der Datenschutz ge- setzlich verankert ist. Das gibt es im Gesundheitswesen mit der Patientensicherheit nicht. Diese Dysbalance muss aufgelöst werden.

Bereitgestellt von:
Aktionsbündnis Patientensicherheit (R002644) am 29.04.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 434/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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