Regelungsvorhaben
Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Angegeben von:
Aktionsbündnis Patientensicherheit (R002644)
am
29.04.2024
Beschreibung:
Der eMP ist in jeder eintretenden Notlage für die Versorgungsketten zeit- und standortunabhängig
abruf- und verfügbar. Die Daten im eMP sind in Notlagen aller Art nicht nur prozessvereinfachend
und zeitsparend, sondern die im eMP hinterlegten Daten sind faktisch lebensrettend.
Daten- und Gesundheitsschutz sind nicht unvereinbare Gegensätze. Es gibt konkrete Möglichkei-
ten, Gesundheitsdaten nutzbar zu machen und diese müssen zwingend genutzt werden. Der
große Unterschied zwischen Datenschutz und Patientensicherheit ist: dass der Datenschutz ge-
setzlich verankert ist. Das gibt es im Gesundheitswesen mit der Patientensicherheit nicht. Diese
Dysbalance muss aufgelöst werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 434/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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