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3 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (3)

    • Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
    • Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie lehnt den Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Änderung der Biomasseverordnung ab, da er Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie Stümpfe und Wurzeln pauschal aus der Biomassedefinition ausschließt und damit deren energetische Nutzung faktisch beendet. Dies gefährde Förderfähigkeit, Brennstoffverfügbarkeit und Investitionssicherheit. Gefordert werden RED-III-konforme, markt- und waldbezogene Definitionen, eine differenzierte Regelung für unvermeidbar anfallende Stümpfe und Wurzeln sowie Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Zudem soll § 2 Abs. 4 BiomasseV beibehalten werden, um Förderlücken zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung...
    • Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
    • Beschreibung: Fehlende nähere Definition des Begriffs "Rundholz in Industriequalität"; Definition muss die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigen: Ein pauschaler Ausschluss würde sowohl Waldbesitzende bei Überangeboten wichtiger Absatzmöglichkeiten berauben als auch die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen künstlich verknappen. Daher sollte auch „Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist“ klar definiert werden, und zwar als Rundholz, das keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt sowie Rundholz, das z.B. aus Gründen des Forstschutzes und zur Verkehrssicherung entnommen werden muss.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung...
    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 01.12.2025
    • Beschreibung: Fehlende nähere Definition des Begriffs "Rundholz in Industriequalität"; Definition muss die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigen: Ein pauschaler Ausschluss würde sowohl Waldbesitzende bei Überangeboten wichtiger Absatzmöglichkeiten berauben als auch die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen künstlich verknappen. Daher sollte auch „Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist“ klar definiert werden, und zwar als Rundholz, das keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt sowie Rundholz, das z.B. aus Gründen des Forstschutzes und zur Verkehrssicherung entnommen werden muss.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung...
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