Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (7)
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- Angegeben von: Verband Wohneigentum e.V. am 04.10.2024
- Beschreibung: Der Verband Wohneigentum weist darauf hin, dass bereits zahlreiche zusätzliche Lasten für die privaten Haushalte zu tragen sind, und eine Änderung der KÜO für die Arbeiten der Schornsteinfeger*innen nicht zu höheren Kosten der Eigentümer und Eigentümerinnen führen dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 510/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 510/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...und Überprüfungsordnung (KÜO)...
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- Angegeben von: Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) - Gewerkschaft & Fachverband am 05.06.2025
- Beschreibung: Die Gebühren im hoheitlichen Bereich für Schornsteinfegertätigkeiten sollen angepasst werden, um damit die allgemeinen Preissteigerungen auszugleichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 510/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 510/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der DEPV setzte sich dafür ein, dass in die KÜO der Passus zur Herabsetzung der Kehrintervalle bei emissionsarmen Feuerungsanlagen aufgenommen wurde. Weiterhin steht der DEPV für die reduzierte Anzahl der Kehrungen bei emissionsarmen Feuerungsanlagen und eine dafür angemessene Gebühr ein. Zudem fordert der DEPV angemessenen Immissions- und Verbraucherschutz, sowie Brandschutz für alle Anlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.07.2024
- Beschreibung: Der DEPV fordert, die Belüftungssituation von Pelletlagerstätten in §1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen i.R. der Überprüfung von Holzpelletlagerstätten gemäß VDI 3464 Blatt 1 als überprüfungspflichtig aufzunehmen. Bei normkonformer Belüftung und Beachtung der Sicherheitshinweise geht von gelagerten Pellets keine Gesundheitsgefahr aus - auch nicht in Bezug auf Kohelnstoffmonoxid (CO). Vor allem Altanlagen sollten von den Schornsteinfegern überprüft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und Überprüfungsordnung (KÜO) Aktenzeichen: VIIB1 - ..., ...Belüftungssituation in Pelletlagern in die KÜO aufzunehmen voll und ganz...
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 24.06.2024
- Beschreibung: Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Kosten für Leistungen der Schornsteinfeger, die die Haus- und Wohnungseigentümer tragen müssen, nicht weiter steigen und nach Möglichkeit gesenkt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und Überprüfungsordnung (KÜO) Anhebung des Arbeitswertes..., ...SchfHwG führt in § 3 Abs. 1 KÜO-E zu zusätzlichen Regelungen..., .... 6 und Anlage 3 Nr. 1.4 KÜO-E – Gebühr streichen Für..., ...Kehrhäufigkeit nach § 1 Abs. 5a KÜO fällt nach den geplanten..., ...der vormaligen Novelle der KÜO, Kosten bei der Kehrung..., ...nächster Absatz. § 1 Absatz 5a KÜO – Unnötige bürokratische..., ... der letzten Novelle der KÜO die Möglichkeit geschaffen..., ... Abs. 5a Satz 1 geltende KÜO ist eine solche Reduzierung..., ...i.V. m. Anlage 3 Nr. 1.4 KÜO-E für die Ablehnung eines..., ...Anlage 3 Nr. 3.3 bis 3.11.2 KÜO-E – Mehr Transparenz durch..., ... bis 3.11.2 der Anlage 3 KÜO-E, die Überprüfung der ...
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- Angegeben von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 17.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, den Arbeitswert in § 6 Abs. 3 Satz 2 Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen zu erhöhen, um die Inflation auszugleichen. Des Weiteren ist es Ziel Anlage 3 der Verordnung über die Kehrung- und Überprüfung von Anlagen um weitere Gebührentatbestände, für welche die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bisher keine Vergütung erhalten, zu ergänzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 510/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 510/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 17.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung und konsequente Umsetzung der Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz, das Schornsteinfegerhandwerk soll eine unabhängige zentrale Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes übernehmen, verpflichtende regelmäßige Überprüfungstätigkeit von Wärmeerzeugungsanlagen durch den Schornsteinfeger ab der ersten Wohneinheit, um einen energieeffizienten Betrieb der Anlagen sicher zu stellen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...I.V.m. In Verbindung mit KÜO Kehr- und Überprüfungsordnung..., ... Überprüfungsordnung15 („KÜO“), in der Verordnung über..., ...SchfHwG und wird durch die KÜO näher konkretisiert. Dem..., ... Regelung zu ändernden – KÜO gebührenpflichtig sein...., ...20 SchfHwG i. V. m. § 6 KÜO. Ferner wirken die Hoheitsunterworfenen..., ...wird allerdings durch die KÜO geregelt. Den bBsf kommt...