Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (8)
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§§ 1, 12 Höfeordnung ab 1.1.2025
Aktiv vom 11.06.2024 bis 16.01.2025
- Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Der Mindest-Hofeswert in § 1 Abs. 1 HöfeO soll auf 54.000,- Euro festgesetzt werden, bei Vorliegen eines Hofvermerkes, § 1 Abs. 3 HöfeO, 27.000,- Euro. Der Hofeswert iSv § 12 Abs. 2 HöfeO soll auf sechs Zehntel des zuletzt festgesetzten Grund-steuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gem. § 239 BewG festgesetzt wer-den. Der Schuldenabzug gem. § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO ist bis ein Fünftel des Hofeswertes möglich. Es ist eine Übergangsregelung für 10 Jahre zu ergänzen, wonach das Höferecht auch auf kleinere Höfe, die mit der Novelle die Hofeigenschaft verloren haben, Anwendung findet. Zu-dem ist der Hofeswert auf den Ertragswert nach § 2049 BGB zu begrenzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Änderung der Höfeordnung; insb. § 1 HöfeO. Ziel ist es unter anderem die Ermittlung des Hofwertes zu novellieren. Die anstehende Novelle ist hinsichtlich einiger Punkte zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Änderung der Höfeordnung; insb. § 1 HöfeO. Ziel ist es unter anderem die Ermittlung des Hofwertes zu novellieren. Die anstehende Novelle ist hinsichtlich einiger Punkte zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 15.07.2024
- Beschreibung: Änderung der Höfeordnung; insb. § 1 HöfeO. Ziel ist es unter anderem die Ermittlung des Hofwertes zu novellieren. Die anstehende Novelle ist hinsichtlich einiger Punkte zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung der Interessen der deutschen Gartenbaubetriebe bei der Neuregelung wann ein Betrieb ein Betrieb i.S.d. Höfeordnung wird und damit die Höfeordnung Anwendung findet. Des Weiteren die Überarbeitung der Regelungen zur Abfindung von weichenden Erben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...grundsätzlich anerkannt wird. Die HöfeO stellt die geschlossene..., ... wann ein Hof i. S. v. HöfeO vorliegt und für die Berechnung..., ...Regelungen im Einzelnen: 1. § 1 HöfeO – Begriff des Hofes Ein..., ...gilt dann als Hof i. S. v. HöfeO, wenn für ihn einen Grundsteuerwert..., ...daneben einen Hof i. S. v. HöfeO darstellen, wenn mindestens..., ...nicht zwangsweise aus der HöfeO ausscheiden müssen. Da..., ...der Neuregelung aus der HöfeO ausscheiden werden oder..., ...letzten großen Reform der HöfeO im Jahre 1973 eine Überleitungsfrist..., ...unbilligem Herausfallen aus der HöfeO auf der einen, bzw. einer..., ...verpflichtenden Anwendung der HöfeO auf der anderen Seite ..., ... den Regelungskreis der HöfeO mit sich bringt, ist es..., ...unter die Regelungen der HöfeO fallen soll oder ob ggf..., ...Hof zwangsweise aus der HöfeO raus- oder in die HöfeO..., ...Jahren angemessen. 2. § 12 HöfeO – Berechnung der Abfindung..., ...Abfindung erhalten. 3. § 12 HöfeO – Mindestwert Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 HöfeO mindern Verbindlichkeiten...
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RefE Änderung Höfeordnung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 13.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 1 als auch in § 12 HöfeO an die Stelle des ab 01.01.2025..., ... In § 12 Abs. 2 S. 2 HöfeO gelten als neuer Hofeswert..., ...Mindestabfindung nach § 12 Abs. 3 HöfeO betrachtet. Bisher bemisst...
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- Angegeben von: Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. am 31.05.2024
- Beschreibung: Der BdB hat die geplanten Änderungen in Bezug auf die Auswirkungen für Baumschulbetriebe untersucht und Änderungen angemahnt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
-
BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Abfindung gemäß § 12 HöfeO (Hofesswert) ein Abstellen..., ...Nachabfindungsregelungen des § 13 HöfeO überarbeitet werden und...
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Die bayerische Landwirtschaft befindet sich in einer Phase mit tiefgreifenden Herausforderungen. Pro Tag schließen in Bayern über drei landwirtschaftliche Betriebe, häufig wegen fehlender Nachfolge oder mangelnder wirtschaftlicher Tragfähigkeit. Hohe steuerliche Belastungen erschweren oft die Hofübergabe, während den neuen Eigentümern häufig die Mittel fehlen, um notwendige Investitionen zu tätigen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Neuregelung der Höfeordnung stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Übergabeprozess zu erleichtern. Eine allgemeine Absenkung des steuerlichen Hofwerts kann die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs sicherstellen und den Übergang finanziell tragbar machen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):