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Gefundene Regelungsvorhaben (10)
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- Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 04.11.2024
- Beschreibung: Bei der Schaffung eines neuen Institutes für öffentliche Gesundheit sieht der vfa das Risiko, dass durch eine nicht sachgerechte Trennung und Schaffung von Doppelstrukturen Reibungsverluste entstehen. Die Zuständigkeiten hinsichtlich Infektionsschutz und Schutzimpfungen sollten in allen Bereichen zielführend ausgestaltet werden. RKI und STIKO sind mit notwendigen Mitteln und Kompetenzen auszustatten, um zukünftig die Verantwortung für den Infektionsschutz dort vollumfänglich zu bündeln – eine Trennung der Laienkommunikation über das BIPAM sollte aus Sicht des vfa vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411040009 (PDF, 3 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 2; §2 Abs. 3 BGA-NachfG – Tätigkeitsgebiete...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (Wissenschaftliche Fachgesellschaft) e.V. am 01.02.2025
- Beschreibung: Meinungsäußerung zu den fachlichen Erwartungen an die zukünftige Struktur und Aufgabenzuweisung des neu konzipierten Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) - speziell mit Zielsetzung der fachlichen Unterstützung des kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienstes, gestützt auf eine zukunftsorientierte Ausrichtung an modernen Ansätzen einer "Health in All Policies" sowie evidenzbasierten wissenschaftlichen Grundlagen - dazu veröffentlichtes Positionspapier vom 25.10.2023 sowie aktuell: grundlegende Stellungnahme an das BMG vom 02.07.2024 (Anlage)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409050022 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es ist von entscheidender politischer Bedeutung, veraltete Strukturen wie rein medizinische Prävention aufzubrechen und an die Anforderungen unserer modernen Gesellschaft anzupassen. Dies erfordert die Verankerung von Gesundheit in allen Politikfeldern (health in all policies), die Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik und die Umsetzung von Integrationsmodellen. Dabei sollen die bisherigen verschiedenen Einzelstrategien vereint und gemeinsam weiterentwickelt werden. Es mangelt weiterhin an einem strukturierten Aufbau vernetzter Public-Health-Strukturen. Im internationalen Vergleich hinken wir bei der durchschnittlichen Lebenserwartung deutlich hinterher und geben im Verhältnis zu anderen Ländern vergleichsweise mehr für Gesundheitsversorgung aus.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2407260006 (PDF, 10 Seiten)
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SG2410150006 (PDF, 8 Seiten)
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 25.11.2024
- Beschreibung: Im Gesetzesentwurf wird die Einrichtung eines Bundesinstitutes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit zentral fokussiert. Aus Sicht der Aktion Psychisch Kranke e. V. soll nahezu in allen Aufgabenbereichen die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen Berücksichtigung finden. Auch in der Gesetzesbegründung sollte ausdrücklich erläutert werden, dass die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere auch das Monitoring von Zwangsmaßnahmen betreffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411250001 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: BVPG - Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Ursprünglich sollte das neu zu gründende Institut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit heißen. Es wurde umbenannt in „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)“. Das hat in der Folge für viel Kritik gesorgt, impliziert dieser Name doch einen Fokus auf die medizinische Prävention und führte so zu einer Verengung auf ein überholtes Verständnis von Prävention und Gesundheitsförderung. Der Name muss aus Sicht der BVPG zwingend geändert werden. Die BVPG hält den Namen „Bundesinstitut für Gesundheit - BIG“ für geeignet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Aktiv vom 17.07.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 17.07.2024
- Beschreibung: Mit der Errichtung des Bundesinstituts verbindet der AOK Bundesverband die Hoffnung, dass es die Grundlage für eine politische Gesamtstrategie gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen schafft und den „Health in all policies“-Ansatz stringent verfolgt. Das schlanke Errichtungsgesetz lässt zugleich noch einige Fragestellungen offen, was etwa die konkrete Aufgabenbeschreibung des Instituts und die Rechtsnachfolge von Teilen des RKI angeht. Der AOK-Bundesverband empfiehlt, die KiGGS-Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland neu aufzulegen, was im Haushalt des Instituts zu berücksichtigen ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407170026 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.07.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit -
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2407030013 (PDF, 7 Seiten)
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SG2410240025 (PDF, 7 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15076
[alle RV hierzu]
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/15076
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2407180011 (PDF, 6 Seiten)
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SG2501030011 (PDF, 8 Seiten)
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Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Aktiv vom 23.10.2024 bis 03.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle RV hierzu]
- BKRG [alle RV hierzu]
- TPG-GewV [alle RV hierzu]
- TFG [alle RV hierzu]
- TabakerzG [alle RV hierzu]
- IfSG [alle RV hierzu]
- BeratungsG [alle RV hierzu]
- KonvBehSchG [alle RV hierzu]
- AlkopopStG [alle RV hierzu]
- AlkopopStV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- KCanG [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410230008 (PDF, 8 Seiten)
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- Angegeben von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit beabsichtigt die Errichtung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin, das unter anderem im Bereich Prävention tätig werden soll; zudem soll das Zentrum für Krebsregisterdaten dorthin übertragen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
- Betroffene Bundesgesetze (12):