Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (7)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Beurteilung einzelner Maßnahmen im ZuFinGII, insbesondere Hinweis auf weitere nötige Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung. Begrüßung der geplanten steuerlichen Anpassungen ("Roll-over") und der Erleichterungen bei der Börsenzulassung. Klärung weiter bestehender Rechtsunsicherheiten für Venture-Capital-Fonds aufgrund ihrer Rechtsform und Anregung, die Regelungen zu Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter zu optimieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Börsenzulassung [§§ 3, 9, 51 BörsZulV] Die vorgeschlagenen...
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 17.09.2024
- Beschreibung: Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Satz 2 Nr. 4 und Nr. 8 BörsZulV – Streichung als Folgeänderung..., ...zur Streichung von § 3 BörsZulV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...der Streichung des § 3 BörsZulV müsste jedoch auch § ..., ... 2 Satz 2 Nr. 4 und 8 BörsZulV gestrichen werden. 15..., ... § 9 Absatz 1 Satz 2 BörsZulV n.F. – Streuung der Aktien..., ...in § 9 Absatz 1 Satz 2 BörsZulV n.F. zur Klarstellung...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Bitkom engagiert sich für die finanzielle Unterstützung des Startup-Ökosystems. Dazu gehören der Ausbau von staatlichen Förderprogrammen wie dem Zukunftsfonds, EXIST, INVEST und dem German Accelerator sowie die Bereitstellung von Mitteln für ein KI-Voucher. Zusätzlich setzt sich der Bitkom für die Anpassung der Anlageverordnung ein, um institutionellen Investoren, wie Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Auch sollte die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Schlüsseltechnologien sowie im Bereich DefTech weiter ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... sich nach § 9 Abs. 1 BörsZulV mindestens 10 Prozent..., ...Ausnahmen in § 9 Abs.2 BörsZulV keine klaren Grenzwerte..., ...uns daher in § 9 Abs. 2 BörsZulV Konkretisierungen hinsichtlich...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Börsenzulassung [§§ 3, 9, 51 BörsZulV-E] Die vorgeschlagenen...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung ein, wonach Anlagebedingungen vorranig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden. Wir stellen in Frage, ob der Vorrang deutschen AGB-Rechts im Einklang mit der europarechtlich geprägten Fondsregulierung, einschließlich des grenzüberschreitenden Vertriebs, und generell der Funktionsfähigkeit des europäischen Fondsmarkts steht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bei einem Blick auf § 4 BörsZulV i.V.m. §§ 32 Abs. 3 ..., ...Heidelbach, 5. Aufl. 2020, BörsZulV § 4 Rn. 1. 81 Ekkenga...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert, dass der Finanzplatz Deutschland wesentlich gestärkt wird um private Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Ziel muss sein, dass in Deutschland mehr Venture Capital investiert wird. Dazu müssen auch die Voraussetzungen für Börsengänge deutscher Start Ups verbessert werden. Wesentlich ist zudem der Abbau von Bürokratie in der Finanzregulierung sowie eine praxisgerechte Aufsicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (11):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 29.12.2024
- Beschreibung: Die geplante Umsetzung von EU-Verordnungen in nationales Recht birgt Risiken: „Vorwegnahme“ und „Goldplating“. EU-Verordnungen (z.B. Listing Act, ESAP-VO) gelten unmittelbar, nationale Umsetzung ist oft unnötig. Fehlende EU-Ausführungsbestimmungen können zu überzogenen nationalen Regelungen (Goldplating) führen und dem Bürokratieabbau entgegenwirken. Eine verfrühte nationale Umsetzung, wie im ZuFinG II, ist problematisch, solange EU-Vorgaben nicht final sind. Unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. „ungeordneter Handel“) und vage Ziele (z.B. „Markteffizienz“) ohne klare EU-Grundlage bergen das Risiko von Fehlinterpretationen und Kompetenzüberschreitungen. Es wird empfohlen, mit nationalen Regelungen die finalen EU-Vorgaben abzuwarten, um Rechtsunsicherheit und unnötige Anpassungen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- BörsZulV [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpAIV [alle RV hierzu]
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜGBMV [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- eWpRV [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]