Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (36)
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) Berlin, 29. November..., ... 1, Nr. 4 - § 31 Abs. 2 VSBG 5 Artikel 1 Nr. 5a - § 36 VSBG 7 Artikel 1 Nr. 6 - § 37 VSBG 7 Weitere Vorschläge..., ...Verbraucherstreitbeilegungsge-setz (VSBG) Vorbemerkung Der..., ...Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige..., ... 1, Nr. 4 - § 31 Abs. 2 VSBG Beabsichtigte Neuregelung..., ...Artikel 1 Nr. 5a - § 36 VSBG Beabsichtigte Neuregelung..., ...Infor-mationen nach § 36 Abs. 1 VSBG zu geben haben. Die vorgesehene..., ...Informa-tionspflichten nach § 37 VSBG, so dass eine erneute Information..., ... Artikel 1 Nr. 6 - § 37 VSBG Beabsichtigte Neuregelung..., ...der Anpassungen in § 36 VSBG-E nur folgerichtig. Allerdings..., ...Streitigkeit im Sinne des § 37 VSBG nicht beigelegt werden ...
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Wir befürworten, dass in § 36 Abs. 1 VSBG die bisherige überschießende Umsetzung der ADR-Richtlinie zurückgenommen werden soll und das in § 37 Abs. 1 VSBG die Pflichten unter Nutzung des Spielraums der mindestharmonisierenden ADR-Richtline moderat modifiziert und angepasst werden sollen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 36 Absatz 1 Satz 1 VSBG-E zurückgenommen werden...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 16.12.2024
- Beschreibung: Die im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelten Informationspflichten für Unternehmer sind unverhältnismäßig, irreführend und gehen teils über die Vorgaben der zugrundeliegenden EU-Richtlinie (ADR) hinaus. Eine Entbürokratisierung und Bereinigung der deutschen Vorgaben im VSBG, insbesondere in den §§ 36, 37 VSBG ist notwendig, um die Bürokratielasten im Handwerk zu senken und Abmahnrisiken zur reduzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) Die Beteiligung ..., ...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) findet im Zeitraum vom..., ...nach den Artikeln des VSBG-E gliedert, auf der Homepage..., ...aus § 30 Absatz 6 Satz 2 VSBG hat sich in der Praxis ..., ...§ 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG geht bislang über die ..., ... § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG in seiner bisherigen Fassung..., ... 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG unzufrieden, da sie sich..., ... § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG, sich selbst „an den ..., ...Pflichtfeld Ebenso wie bei § 36 VSBG handelt es sich hierbei..., ...entsprechend § 31 Absatz 2 Satz 2 VSBG-E geregelt werden, dass...
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
- Beschreibung: Wir erkennen an, dass mit dem Gesetzesentwurf die Spezialisierung der Justiz auf dem Gebiet des Vergaberechts gefördert wird, ohne die Zuständigkeitsregelungen der §§ 155 ff GWB zu ändern. Wir regen an, bei dieser Gelegenheit auch § 36 Abs. 1 und §37 Abs. 1 VSBG rechtsbereinigend zu ändern.
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 29.10.2024
- Beschreibung: Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung soll gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) Die Beteiligung der..., ...Verbraucherstreitbeilegung (VSBG-E) findet im Zeitraum vom..., ... nach den Artikeln des VSBG-E gliedert, auf der Homepage..., ...Verbraucher in § 30 Abs. 4 VSBG-E trägt dazu bei, die ..., ...Schaffung des § 30 Abs. 6 VSBG war (BT-Drs. 18/5089, ..., ...ebenfalls in § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG festgelegten Antwortfrist..., ...derzeitige § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG sollte allerdings in anderer..., ...USS in § 30 Abs. 6 S. 3 VSBG unverändert beizubehalten..., ... sollen. § 36 VSBG dient der Umsetzung von..., ...Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG muss ein Unternehmer auch..., ...Konkretisierung in § 36 Abs. 2 VSBG. Es ist sinnvoll, dass..., ...Schlichtung ablehnt. § 37 VSBG entspricht jedoch Art...., ... Die Umsetzung in § 37 VSBG folgt dem Wortlaut der ..., ..., dass der jetzige § 37 VSBG keine überschießende Umsetzung..., ...umsetzt, dann kann § 37 VSBG nicht entsprechend des ..., .... Die Änderung in § 37 VSBG-E sieht jedoch vor, dass..., ...verpflichtet sind, in § 37 VSBG sich nicht ohne Weiteres..., ...siehe Ausführungen zu § 31 VSBG-E) Hier haben Sie die ..., ...aktuell eine Anpassung des VSBG sinnvoll ist oder ob es..., ... erneute Anpassung des VSBG zu erwarten ist. Eine Änderung...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Reduzierung der Informationspflichten im B2C-Verhältnis und angemessene Gestaltung der Kostenregelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wesentlichen Änderungen des VSBG nach dem Referentenentwurf..., ...Fällen des § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG-E HDE-Votum: Zustimmung..., ...Regelungen des § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG, nach der von einer Bereitschaft..., ...Zustimmung gemäß § 30 Abs. 6 VSBG stand das Ziel des Gesetzgebers..., ... Gesetzesbegründung zum VSBG bekannt hat und der für..., ...Universalschlichtungsstelle des Bundes (§ 31 S. 2 VSBG-E) HDE-Votum: Zustimmung..., ...soll daher mit § 31 S. 2 VSBG-E klargestellt werden, ..., ...geplante Ergänzung des § 31 VSBG mit dem neuen Satz 2 leistet..., ...Verbrauchern (§ 36 Abs. 1 VSBG) HDE-Votum: Zustimmung..., ... gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 VSBG, die Verbraucher ggf. auch..., ...Streitigkeit (§ 37 Abs. 1 VSBG) HDE-Votum: Zustimmung..., ...Bestimmung des § 37 Abs. 1 VSBG verpflichtet Unternehmer...
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Bei der Anpassung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU) und der Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden sollen die bestehenden und bewährten Strukturen, die sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen eine Alternative zum Gerichtsweg bieten, erhalten bleiben. Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellung: Zu § 30 Abs. 6 VSBG-E Es ist sinnvoll und ..., ...Tatbestände des § 30 Abs. 6 VSBG gestrichen werden. Die..., ...geboten. § 30 Abs. 6 S. 1 VSBG benachteiligt Unternehmen..., ...in Erfüllung von § 36 VSBG zu einem Schlichtungsverfahren..., ...solchen Information nach § 36 VSBG eine Nichtteilnahme im ..., ...Informationspflicht nach § 36 VSBG erklären, sind diese potentiell..., ... nach § 30 Abs. 6 S.2 VSBG betroffen. Völlig zu Recht..., ....“ Zu § 31 Abs. 2 S. 2 VSBG-E Tatsächlich wird es ..., ...begrüßenswert. 3 Zu § 36 VSBG-E Dass die bisherige überschießende..., ...des § 36 Absatz 1 Satz 1 VSBG-E zurückgenommen werden..., ...aus dem Wortlaut des § 36 VSBG nach dem Entwurf gestrichen..., ...profitieren werden.“ 4 Zu § 37 VSBG-E Die überschießende Umsetzung..., ...aktuellen Fassung des § 37 VSBG nicht bewährt, daher ist..., ...Informationspflicht nach § 37 VSBG auslöst. Bei unseren Mitgliedern..., ...sofern zu dem in § 37 Abs. 2 VSBG-E bestimmten Zeitpunkt..., ...Informationen nach § 37 Abs. 1 VSBG-E gegeben werden. Ansprechpartner...
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der BdV betrachtet die im Entwurf gesetzten Ziele als positiv. Dennoch besteht teilweise Handlungsbedarf. Der Verzicht auf die rechtlichen Fiktionen eines Streiteintrittes für Unternehmer sollte nicht abgeschafft werden. Es sollte kein teilweiser Verzicht der Erhebung der Verfahrenskosten erfolgen. Die allgemeine Informationspflicht der Unternehmer sollte nicht beschränkt werden, gleiches fordern wir für die Informationspflicht nach Entstehen der Streitigkeit. Weiter fordern wir Branchenübergreifende Pflicht zur Teilnahme von Unternehmern an der Verbraucherstreitbeilegung und eine Regelung zur Bindungswirkung des Entscheides der Streitbeilegungsverfahren für Unternehmer bis zu einem festgelegten (branchenabhängigen) Streitwert
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schon seit Einführung des VSBG.2 Wir stellen außerdem..., ...effektiver. Die §§ 30 und 31 VSBG-E betreffen ausschließlich..., ...Zu Artikel 1 Zu § 21 VSBG-E: Bescheinigung nach Antrag..., ...Referentenentwurf sieht in § 21 Abs. 2 VSBG-E vor, dass eine Beschei..., ... Die neu in § 21 Abs. 2 VSBG-E aufgelisteten Anforderungen..., ...Referentenentwurfes geboten. Zu § 21a VSBG-E: Aufbewahrungsfrist ..., ...braucherstreitbeilegung) Zu § 30 VSBG-E: Auskunftsmöglichkeiten..., ...positiv Die in § 30 Abs. 4 VSBG-E neu eingeführte Auskunftsmöglichkeit..., ...des geltenden § 30 Abs. 6 VSBG stellen Erleichterungen..., ...braucherstreitbeilegung) Zu § 31 VSBG-E: Verfahrenskosten Bewertung..., ...handlungsbedürftig Die in § 31 Abs. 2 VSBG-E vorgeschlagene Neuregelung..., ... 23 Abs. 1, 31 Abs. 3 VSBG). Darüber hinaus schützen..., ...Ablehnungsgründe aus § 14 VSBG vor missbräuchlicher Verwendung..., ...freizustellen. Zu § 36 VSBG-E: Allgemeine Informationspflicht..., ...Regelung aus. Zu § 37 VSBG-E: Informationen nach Entstehen..., ...an unsere Kritik an § 36 VSBG-E ist auch in § 37 VSBG-E..., ...weitere Neuerung des § 37 VSBG-E ist die unverzügliche..., ... Ausführungen zu § 31 VSBG-E (siehe oben Seite 8)....
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 27.11.2024 bis 08.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., .... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 28.11.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 28.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ... entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., ... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...