Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (42)
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 27.01.2025
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer setzt sich auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 unverändert dafür ein, § 2 Absatz 2 TPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren. Die Bundesärztekammer unterstützt deshalb ausdrücklich das Ziel und den Lösungsansatz der vorliegenden Entwürfe zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz -
BT-Drs. 20/12609
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Vorgaben zur Datenübermittlung an das Transplantationsregister in §15e TPG sollen neu gefasst werden. Der Einwilligungsvorbehalt als Grundlage der Datenübermittlung an das Register soll, in Analogie zu den Regelungen des Krebsregisters bzw. des Implantateregisters, gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitskreis für Donogene Insemination e.V. am 17.07.2025
- Beschreibung: Der AKDI setzt sich für eine Anpassung gesetzlicher Regelungen im Bereich der homologen und heterologen Samenspende ein. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen so zu gestalten, dass die Interessen und der Schutz aller Beteiligten – Spender, Empfängerinnen sowie der entstehenden Kinder – gewahrt bleiben. Konkret wird eine Änderung der derzeit vorgeschriebenen Testverfahren zur Untersuchung von Spendersamen auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) angestrebt. Das Verfahren soll sicher, weniger invasiv als bisher, nachhaltiger als bisher und dabei kostenoptimierend ausgestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Verankerung von Regelungen für eine Erweiterung des bestehenden Transplantationsregisters nach § 15a TPG soll erreicht werden, damit es ebenfalls die Aufgaben eines Lebendspende-Register abbildet. Hierdurch soll eine verbesserte, personalisierte Risikovorhersage eines jeden Lebendspenders erreicht werden. Als Vorbild oder Kooperationspartner für die Ausgestaltung und die praktische Umsetzung kann beispielsweise das Deutsche Lebendspende Registers (SOLKID-GNR) dienen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzentwurfs ist die gesetzliche Verankerung der Überkreuzlebendnierenspende. Gleichzeitig soll die nicht gerichtete, anonyme Lebendnierenspende („altruistische Spende“) ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wird eine Stärkung des Spenderschutzes angestrebt. Die DKG unterstützt das grundsätzliche Vorhaben und begrüßt die grundlegenden Vorschläge des Referentenentwurfs. Die DKG begrüßt auch die avisierten Maßnahmen zum Spenderschutz, fordert jedoch deren kostendeckende Refinanzierung. Kritisch sieht die DKG die Möglichkeiten der Ärzte, sich über die Empfehlungen der verpflichtenden psychosozialen Beratung und die Empfehlungen bzw. Entscheidungen der Lebendspendekommission hinwegzusetzen. Etwaige Empfehlungen sollten statt dessen verbindlichen Charakter erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TPG" folgende Änderungen zu bewirken: 1. Sicherstellung der Unabhängigkeit und ausgewogenen Zusammensetzung der Bundes-Ethik-Kommission, um Einflussnahme zu verhindern. 2. Klarstellung der Zuständigkeit der Bundes-Ethik-Kommission für klinische Prüfungen, insbesondere für Studien mit neuen Arzneimitteln und neuartigen Therapien, und der Vorteile dieser Konzentration. 3. Transparenz der Vorteile für Gesellschaft und Patienten bei der Vereinbarung vertraulicher Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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TPG-Änderung: Information der Versicherten über postmortale Spende entbürokratisieren; Information über neu zu etablierende Lebendspende ausbauen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Information im Falle von Lebendspenden muss ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungsbedarf Zu § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Regelung In § 2 Abs. 1c S. 2 TPG ist geregelt, dass die ..., ...ein, die mit Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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- Angegeben von: Astellas Pharma GmbH am 05.08.2025
- Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer gesetzlichen Verankerung des Lebendspender-Registers. Wir fordern des Weiteren die Einführung einer Widerspruchlösung für Organspenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dr. Hermann Drummer MA lic. rer. soc. – Simply Europe am 05.08.2025
- Beschreibung: Prüfung, inwieweit die Zahl der Organ- und Gewebsspenden erhöht werden kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hermann Drummer MA lic. rer. soc. - Simply Europe
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Beschreibungen der Aufträge
...Veränderung des 'wording' des TPG...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Buchstabe b – § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 1 TPG (Prüfung der Lebendspendekommission..., ...des Organhandels nach § 17 TPG verstoßen wurde. Bewertung..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 2 TPG (Zu begutachtende Personen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 4 TPG (Verfahren der Lebendspendekommission..., ... § 12 Abs. 4a S. 2 Nr. 4 TPG (Organvermittlung und Organe..., ...14 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 TPG (Offenlegung der Identität..., ...die mit der Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung..., ...Buchstabe b – § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 1 TPG (Prüfung der Lebendspendekommission..., ... Organhandels nach § 17 TPG verstoßen wurde. Bewertung..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 2 TPG (Zu begutachtende Personen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 4 TPG (Verfahren der Lebendspendekommission..., ... § 12 Abs. 4a S. 2 Nr. 4 TPG (Organvermittlung und Organe..., ...14 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 TPG (Offenlegung der Identität..., ...die mit der Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...