Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (47)
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 27.01.2025
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer setzt sich auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 unverändert dafür ein, § 2 Absatz 2 TPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren. Die Bundesärztekammer unterstützt deshalb ausdrücklich das Ziel und den Lösungsansatz der vorliegenden Entwürfe zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz -
BT-Drs. 20/12609
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 16.02.2026
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich, ausgehend von ihren grundlegenden Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und 2005, immer wieder für Verbesserungen im Bereich der Lebendorganspende eingesetzt. Zuletzt hatte der Deutsche Ärztetag die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, die Vorschriften zur Lebendorganspende im TPG zu reformieren, den Spenderkreis bei der Lebendorganspende auszuweiten und eine Richtlinienkompetenz der BÄK für den Gesamtbereich der Lebendorganspende festzuschreiben. Ziel ist und bleibt es, in Deutschland die Organspende insgesamt als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu stärken. Unverändert setzt sich die BÄK daher auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 weiterhin dafür ein, § 2 Absatz 2 TPTPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bei lebenden Spendern § 8 TPG-E § 8 Absatz 1a Nummer 1 TPG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...des § 8 Absatz 1a Nummer 1 TPG-E ist unklar, ob die in..., ... 1a Nummer 1 Buchstabe°a TPG-E wird wie folgt gefasst..., ... Absatz 2 Nummer 2 und 4 TPG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ... Absatz 2 Nummer 2 und 4 TPG-E soll sicherstellen, dass..., ... Absatz 2 Nummer 2 und 4 TPG-E weitgehend (Nummer 2:..., ...geplante Neuregelung in § 8c TPG-E sieht die Übertragung..., ...Patientinnen bereits gemäß TPG rechtlich zulässig war...., ...Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d TPG-E dem Spender auch während..., ...Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 TPG-E sollte klargestellt werden..., ...Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 TPG-E wird wie folgt gefasst..., ...Vertrag nach § 12 Absatz 4a TPG-E oder durch die Stelle..., ...14 Absatz 2 Satz 1 und 2 TPG umfasst bislang alle Gewebe..., ...Nummer 3 und § 14 Absatz 2 TPG (Schutzgesetz) sowie durch..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 TPG) nicht erforderlich. Die..., ...Bundesärztekammer In § 15e TPG sind die Absätze 6 und ..., ...Buchstabe c) und Nummer 7 TPG. Allerdings sollte der..., ...Buchstabe c) und Nummer 7 TPG und die Verabschiedung ..., ...gem. § 12 Absatz 1a und 4a TPG-E angesichts der formalen...
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- Angegeben von: DKMS Group gGmbH am 19.02.2026
- Beschreibung: Hinwirken auf eine Ermöglichung der Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Transplantationsgesetzes (TPG) – Novellierung der Regelungen..., ...08.07.2025, im Folgenden „TPG-E“) ausdrücklich. Die Reform..., ...bekannt. In der Begründung des TPG-E wird eine Öffnung für..., ...nachvollziehbar, weshalb der TPG-E so ausgestaltet ist, ..., ...verzichten und § 1 a Nr. 9 TPG-E entsprechend zu streichen..., ...aufgezählten Paragraphen des TPG-E gestrichen werden, um..., ...sprechen: • § 1a Nr. 10 TPG-E • § 1a Nr. 11 TPG-E • § 8 Abs. 1a TPG-E27.10.2025 | DKMS Group..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 5 lit. b) TPG-E • § 12 Abs. 3a TPG-E • § 12 Abs. 4a Nr. 1 TPG-E • § 12 Abs. 4a Nr. 2 TPG-E • § 13 Abs. 3 S. 3 TPG-E..., ...• § 14 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 TPG-E • § 15e Abs. 2 Nr. 3 TPG-E • § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5a TPG-E Wir appellieren daher..., ...laufenden Beratungen zum TPG-E einzubeziehen...., ...Krankenhausgesellschaft (TPG-Auftraggeber) eine geeignete..., ...Spenden nach Absatz 1 Satz 1 TPG-E (also Eurotransplant)..., ...Verwaltungsentscheidung der TPG-Auftraggeber offen bleibt..., ...IV. Konkrete Umsetzung im TPG-E 1. Gesetzestext (§ 12 TPG-E) • Streichung oder Neutralisierung...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Vorgaben zur Datenübermittlung an das Transplantationsregister in §15e TPG sollen neu gefasst werden. Der Einwilligungsvorbehalt als Grundlage der Datenübermittlung an das Register soll, in Analogie zu den Regelungen des Krebsregisters bzw. des Implantateregisters, gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitskreis für Donogene Insemination e.V. am 17.07.2025
- Beschreibung: Der AKDI setzt sich für eine Anpassung gesetzlicher Regelungen im Bereich der homologen und heterologen Samenspende ein. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen so zu gestalten, dass die Interessen und der Schutz aller Beteiligten – Spender, Empfängerinnen sowie der entstehenden Kinder – gewahrt bleiben. Konkret wird eine Änderung der derzeit vorgeschriebenen Testverfahren zur Untersuchung von Spendersamen auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) angestrebt. Das Verfahren soll sicher, weniger invasiv als bisher, nachhaltiger als bisher und dabei kostenoptimierend ausgestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Verankerung von Regelungen für eine Erweiterung des bestehenden Transplantationsregisters nach § 15a TPG soll erreicht werden, damit es ebenfalls die Aufgaben eines Lebendspende-Register abbildet. Hierdurch soll eine verbesserte, personalisierte Risikovorhersage eines jeden Lebendspenders erreicht werden. Als Vorbild oder Kooperationspartner für die Ausgestaltung und die praktische Umsetzung kann beispielsweise das Deutsche Lebendspende Registers (SOLKID-GNR) dienen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzentwurfs ist die gesetzliche Verankerung der Überkreuzlebendnierenspende. Gleichzeitig soll die nicht gerichtete, anonyme Lebendnierenspende („altruistische Spende“) ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wird eine Stärkung des Spenderschutzes angestrebt. Die DKG unterstützt das grundsätzliche Vorhaben und begrüßt die grundlegenden Vorschläge des Referentenentwurfs. Die DKG begrüßt auch die avisierten Maßnahmen zum Spenderschutz, fordert jedoch deren kostendeckende Refinanzierung. Kritisch sieht die DKG die Möglichkeiten der Ärzte, sich über die Empfehlungen der verpflichtenden psychosozialen Beratung und die Empfehlungen bzw. Entscheidungen der Lebendspendekommission hinwegzusetzen. Etwaige Empfehlungen sollten statt dessen verbindlichen Charakter erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Referentenentwurf für ein Medizinforschungsgesetz
Aktiv vom 24.06.2024 bis 06.02.2026
- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TPG" folgende Änderungen zu bewirken: 1. Sicherstellung der Unabhängigkeit und ausgewogenen Zusammensetzung der Bundes-Ethik-Kommission, um Einflussnahme zu verhindern. 2. Klarstellung der Zuständigkeit der Bundes-Ethik-Kommission für klinische Prüfungen, insbesondere für Studien mit neuen Arzneimitteln und neuartigen Therapien, und der Vorteile dieser Konzentration. 3. Transparenz der Vorteile für Gesellschaft und Patienten bei der Vereinbarung vertraulicher Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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TPG-Änderung: Information der Versicherten über postmortale Spende entbürokratisieren; Information über neu zu etablierende Lebendspende ausbauen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Information im Falle von Lebendspenden muss ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungsbedarf Zu § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Regelung In § 2 Abs. 1c S. 2 TPG ist geregelt, dass die ..., ...ein, die mit Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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- Angegeben von: Astellas Pharma GmbH am 05.08.2025
- Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer gesetzlichen Verankerung des Lebendspender-Registers. Wir fordern des Weiteren die Einführung einer Widerspruchlösung für Organspenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):