Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (15)
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- Angegeben von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 13.01.2026
- Beschreibung: Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dierks+Company Consulting GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Cerus setzt sich gemeinsam mit führenden Experten und Expertinnen der Hämotherapie dafür ein, Pathogeninaktivierungssysteme als Standard für eine sichere und effektive Aufreinigung von Thrombozytenkonzentraten in Deutschland zu etablieren. Dies soll durch die auf Basis des §§ 12a und 18 TFG erlassene Aufnahme in die Hämotherapie-Richtlinie der BÄK und eine entsprechende Empfehlung durch Stellungnahme des AK Blut (RKI) erreicht werden. Um die Wichtigkeit der Pathogeninaktivierung zu verdeutlichen, führt Cerus hierzu neben wissenschaftlichen Stellungnahmen auch Aufklärungskampagnen für die Ärzteschaft durch. Dierks+Company Consulting GmbH unterstützt als Koordinator und Moderator.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Cerus Europe B.V.
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Dierks+Company Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Cerus setzt sich gemeinsam mit führenden Experten und Expertinnen der Hämotherapie dafür ein, Pathogeninaktivierungssysteme als Standard für eine sichere und effektive Aufreinigung von Thrombozytenkonzentraten in Deutschland zu etablieren. Dies soll durch die auf Basis des §§ 12a und 18 TFG erlassene Aufnahme in die Hämotherapie-Richtlinie der BÄK und eine entsprechende Empfehlung durch Stellungnahme des AK Blut (RKI) erreicht werden. Um die Wichtigkeit der Pathogeninaktivierung zu verdeutlichen, führt Cerus hierzu neben wissenschaftlichen Stellungnahmen auch Aufklärungskampagnen für die Ärzteschaft durch. Die Dierks+Company Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH unterstützt diese Initiative als Unterauftragnehmer der Dierks+Company Consulting GmbH.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband der Hämophilie-Apotheken e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Der VHA setzt sich dafür ein, dass Plasmaspenden besser gefördert werden, damit die Spendebereitschaft steigt und so mehr Plasmaprodukte für die Versorgung schwer kranker Menschen zur Verfügung stehen. Dafür wäre eine gesetzliche Änderung zur Höhe der Aufwandspauschale für Plasmaspenden sinnvoll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Pathways Public Health GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Vesorgung von Patienten mit Plasmapräparaten soll akut und in Zukunft in ausreichendem Maße sichergestellt werden. Dazu müssen die finanziellen Anreize für Plasmaspender verändert werden, da die Aufwandsentschädigung seit fast 20 Jahren nicht angepasst wurde. Dies kann über einen gesetzlichen Auftrag geschehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung unverhältnismäßig hoher finanzieller Anreize für die Vollblutspende
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10373
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Blutspendenbereitschaft in der Bevölkerung -
BT-Drs. 20/10613
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Anreize für Blut- und Blutplasma-Spenden in Deutschland erhöhen
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BT-Drs. 20/10373
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.07.2024
- Beschreibung: Die BÄK hat Regelungen für den Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende im Jahr 2023 in Abstimmung mit Bundesoberbehörden und BMG sowie nach Anhörung der Fachkreise in die Richtlinien Hämotherapie aufgenommen. Eine Blutspende völlig ohne physische Präsenz einer Ärztin oder eines Arztes lehnt die BÄK ab, da keine entsprechenden wissenschaftlichen Daten oder Erfahrungen vorliegen. Dies wäre mit Blick auf die Sicherheit der Menschen, die sich für eine altruistische Blutspende einem iatrogenen Risiko aussetzen, nicht vertretbar. Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten ist im gegenwärtigen Regelungsrahmen sichergestellt. Daher bedarf es der geplanten Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: PrOut@Work-Foundation am 03.06.2024
- Beschreibung: Diskriminierungsfreie Blutspende unabhängig von der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/5334, 20/5662 - Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
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BT-Drs. 20/6014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DKMS Group gGmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Umsetzung der SoHo Verordnung so, dass die Arbeit der DKMS sinnvoll weitergeführt werden kann und die Spendervermittlung nicht gehemmt wird. Das Erleichtern von grenzüberschreitenden Spenden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BURSON GmbH am 19.12.2024
- Beschreibung: Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für die Plasmaspende.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10613
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Anreize für Blut- und Blutplasma-Spenden in Deutschland erhöhen
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BT-Drs. 20/10613
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):