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31 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StromPBG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (31)

    • Angegeben von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 19.07.2024
    • Beschreibung: Unser Anliegen bezieht sich auf Paragraf 16 Absatz 5 des StromPBG (neu). Wir möchten betonen, dass für Stromerzeugungsanlagen auf Altholzbasis der Sicherheitszuschlag gemäß Absatz 1 Nummer 1 und 2 bei 7 Cent pro Kilowattstunde liegt. Fossile Brennstoffe sind in dem notwendigen Umfang als Altholz anzusehen (Anfahr-, Zünd- und Stützfeuerung). Wir bitten um Berücksichtigung dieser wichtigen Präzisierung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6873 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ludwig Stiegler am 25.06.2024
    • Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Übertragungsnetzbetreibern Nach § 20 StromPBG haben Elektrizitätsversorgungsunternehmen..., ... Nach § 2 Nr. 6 des StromPBG ist „Elektrizitätsversorgungsunternehmen..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sehen (dürfen). ..., ...den Anspruch nach § 20 StromPBG (und nachfolgend § 22a StromPBG) geltend machen. Nach..., ...Letztverbraucher liefert“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG). Unproblematisch ..., ...von „Netz“ (§ 2 Nr 13 StromPBG) verweist auf § 3 Nr....
    • Angegeben von: Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung am 27.06.2024
    • Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisatione nim StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Ursula Heinen-Esser - EH Strategische Beratung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Bei der Gaspreisbremse..., ...Gesetzesbegründung vom StromPBG ausgeschlossen ist. ...
    • Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet. Problem..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich „die Entlastung..., ...Letztverbraucher“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...Beschaffungsorganisation vom StromPBG auszuschließen. Der Rechtsweg..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
    • Angegeben von: Leo Dautzenberg am 24.06.2024
    • Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Leo Dautzenberg
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet und die gesetzlich..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich "die Entlastung..., ...Letztverbraucher" (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz" (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
    • Angegeben von: Christine Scheel M.A. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Christine Scheel M.A.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet und die gesetzlich..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich „die Entlastung..., ...Letztverbraucher“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...gungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
    • Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Auch genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen sollen von den Regelungen im StromPBG erfasst werden. Entlastungsberechtigt sollen auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen sein, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die Energieversorgungsunternehmen eine einfache Möglichkeit, Rückforderungsansprüche gegen Letztverbraucher auf die Prüfbehörde zu übertragen. Die Zielstellung der Regelung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hatte der Energiewirtschaft von Beginn an in Aussicht gestellt, dass die Lieferanten die Risiken aus der Uneintreib-barkeit von Rückforderungen nicht tragen müssen. Die Lieferanten haben mit der Administration der Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe wahrgenommen, aus der ihnen keine Nachteile erwachsen dürfen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe..., ...gemäß § 12 Abs. 2a S. 1 StromPBG und § 20 Abs. 1a S. 1..., ...Ansprüche gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG und § 20 Abs. 3 EWPBG..., ...Ermächtigungsgrundlage nach § 48 Abs. 1 StromPBG für eine explizite Regelung..., ...Endabrechnung nach EWPBG bzw. StromPBG. Weiterhin ist klarzustellen..., ...endabgrechnet“ erforderlich Im StromPBG fehlt eine dem § 34 EWPBG..., ...Verweis auf §§ 20 und 22a StromPBG könnte deshalb der Eindruck...
    • Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2025
    • Beschreibung: Das Positionspapier erläutert, welche Leitplanken bei der Einführung eines rechtssicheren und praktikablen Abschöpfungsmechanismus eingehalten werden müssen. Auf Grundlage der bisherigen praktischen Erfahrungen skizziert es die Lehren aus den Umsetzungsschwierigkeiten des Strompreisbremsengesetzes.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strompreisebremsegesetz (StromPBG) ......................., ...in ähnlicher Weise im StromPBG 2022 geregelt war. Der..., ...Strompreisbremsengesetzes (StromPBG). 4 von 11 2 Das Wichtigste..., ...Abschöpfung, wie sie im StromPBG geregelt wurde. • die..., ...der Erlösabschöpfung im StromPBG hat zu einer deutlichen..., ...Strompreisebremsegesetz (StromPBG) Die Einführung zweiseitiger..., ...Überschußerlöse (§18 Abs.3 StromPBG) war nicht möglich, wenn..., ...der Gesellschafter (§15 StromPBG) Mit Blick auf Gesellschaften..., ...praktischen Anwendung des StromPBG sollten bei einer aktuell...
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