Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (30)
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- Angegeben von: TYTAN Technologies am 17.03.2026
- Beschreibung: Durch die Novellierung des LuftSiG (21/3252) sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. TYTAN wird sich dafür einsetzen, dass in zukünftigen Änderungen des LuftSiG auch kinetische Komponenten der gesamtgesellschaftlichen Luftverteidigung zur Beseitigung von Gefahren und zur Abwehr von Straftaten gegen die Bundesrepublik genutzt werden können. Die Fähigkeit zur kinetischen Drohnenabwehr soll dabei in die Bundespolizei eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
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BT-Drs. 21/3252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 25.07.2025
- Beschreibung: Das DVF spricht sich für den geplante Straftatbestand aus, der das verbotswidrige Eindringen auf die Luftseite von Flughäfen unter Strafe stellt. Anlass sind Protestaktionen, die auf Flugbetriebsflächen von Verkehrsflughäfen durchgeführt wurden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
- Beschreibung: Das Ziel besteht darin, die Strafvorschriften für das unbefugte Betreten des Sicherheitsbereichs von Flughäfen zu verschärfen. Die Fraport AG unterstützt den im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Durch die Einführung eines neuen Straftatbestands in § 19 LuftSiG soll das vorsätzliche, unerlaubte Eindringen auf die Luftseite eines Flughafens künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Hierzu zählt auch das Ankleben auf dem Rollfeld oder auf Start- und Landebahnen sowie der Versuch solcher Handlungen. Zudem sollten keine zusätzlichen Anforderungen zur Identitätsüberprüfung von Reisenden beim Boarding aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Flughafen Köln/Bonn GmbH am 28.10.2024
- Beschreibung: Einsetzen für eine Verschärfung des Strafrechtsbestands bei Eindringen in den Sicherheitsbereich und/oder bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Flughafen München GmbH am 05.09.2024
- Beschreibung: Verschärfung der Strafvorschriften für unbefugtes Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen zum Schutz des Luftverkehrs.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verschärfung des Strafrahmens bei unbefugtem Betreten/Eindringen des Sicherheitsbereichs
Aktiv vom 02.07.2024 bis 14.01.2026
- Angegeben von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 02.07.2024
- Beschreibung: Die Lufthansa Group plädiert dafür, den Strafrahmen bei unbefugtem Betreten/Eindringen des Sicherheitsbereichs von Flughäfen zu verschärfen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung plant angesichts des vermehrten unbefugten Zutritts zu Luftsicherheitsbereichen eine Strafbewehrung. Der BDL begrüßt die geplante Strafbewehrung, lehnt jedoch eine Arbeitgeberhaftung bei Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Darüber hinaus ist zu evaluieren, ob auch andersartige unbefugte Zutritte zur Luftseite, die zu vergleichbar signifikanten Störungen führen, zusätzlich im Gesetz erfasst werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf des Umsetzungskonzepts „Cybersicherheit im Bereich Luftsicherheit“ des BMDV definiert als Anlage zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP) Grundsätze für die Umsetzung der über die DVO (EU) 2019/1583 festgesetzten europäischen Grundstandards für die Luftsicherheit in Bezug auf Cybersicherheitsmaßnahmen in den Bereichen §§ 9 und 9a LuftSiG. Die europäische Cybersicherheitsarchitektur für den Luftverkehr und die sichere Lieferkette muss wirksam und praxisnah ausgestaltet sowie harmonisiert umgesetzt werden, um grenzüberschreitende Sicherheitsgewinne zu erzielen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern. Damit das vom nationalen Gesetzgeber vorgeschlagene Umsetzungskonzept diese Ansprüche erfüllt, braucht es mehr Rechtssicherheit und Ressourceneffizienz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) zur Revision des Luftsicherheitsgesetzes sieht u.a. die Schaffung einer Verpflichtung für Arbeitgeber im Antragsverfahren zur luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung vor, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Handelt ein Arbeitgeber dieser Verpflichtung zuwider, ist dieses Verhalten künftig bußgeldbewährt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Referentenentwurf zur Revision des Luftsicherheitsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AOPA-Germany, Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die AOPA-Germany als Verband der Allgemeinen Luftfahrt steht der „ZÜP“ für Privatpiloten seit ihrer Einführung kritisch gegenüber. Unser Verband setzt sich sehr für ein hohes Sicherheitsniveau ein, betrachtet die ZÜP in dieser Form aber nicht als geeignetes Mittel.
- Betroffene Bundesgesetze (1):