Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (31)
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- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 03.06.2026
- Beschreibung: Vorfristige Abschmelzung vNNE durch BNetzA gefährdet wirtschaftlichen Betrieb dezentraler KWK - Anlagen. Daher Ausgleich über KWKG-Novelle notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: German Datacenter Association e. V. am 28.04.2026
- Beschreibung: In den letzten Jahren hat sich eine hohe und stetig steigende Anzahl von Großbatterie-Projekten in Deutschland entwickelt. In der Summe übersteigt das Volumen der Anträge für den Anschluss von Stromspeichern die Projektionen der Netzentwicklungsplanung für die nächsten zwanzig Jahre um ein Vielfaches. Der Entwurf soll im oben dargestellten Kontext Rechtsunsicherheiten beseitigen. Er stellt klar, dass Großbatteriespeicher nicht in den Anwendungsbereich der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) fallen. Ohne die Klarstellung wären die ursprünglich für eine relativ kleine Zahl von Großkraftwerken konzipierten Verfahrensregelungen der KraftNAV auf eine signifikant höhere Zahl von Speicheranlagen anzuwenden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung tätig wird und Stromspeicher aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch wird sichergestellt, dass weiterhin Anlagen aller Art bei der Verteilung von Netzanschlusskapazität berücksichtigt werden können. Neben Batteriespeichern drängen zahlreiche weitere Technologien in die Stromnetze. Betroffen sind alle Netzebenen. Weitere Regelungen zum Netzanschluss sind daher dringend erforderlich. Der Fokus sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die zeitnah umgesetzt werden können und effektiv sind. Es gilt spekulative Anträge zu filtern, Mehrfachanfragen zu vermeiden und für mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Netzanschlusskapazität zu sorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.12.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt die Anpassung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), um Stromspeicher explizit vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Eine Überarbeitung der Netzanschlussregeln für Batteriespeicher ist grundsätzlich nachvollziehbar. Problematisch ist allerdings eine Abschaffung der KraftNAV für Stromspeicher, ohne gleichzeitig eine Folgeregelung zu etablieren. EFET Deutschland appellierte daher in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung, zeitnah und transparent mit allen Marktakteuren in den Dialog zu treten, um eine solche Folgeregelung zu erarbeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
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BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Speicher sind eine zentrale Säule der Energiewende: Sie ermöglichen die Integration hoher Anteile fluktuierender erneuerbarer Energien, stellen kurzfristig wie langfristig benötigte Flexibilität bereit und können zunehmend systemrelevante Aufgaben wie Frequenz- und Spannungshaltung, Schwarzstartfähigkeit und die Reduzierung von Redispatch-Bedarf übernehmen. Gleichzeitig stehen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber vor einer bislang beispiellosen Anzahl an Anträgen: die Folge sind Engpässe, lange Warteschlangen, ein Überlasten des bisherigen „Windhundprinzips“ und zunehmende Spannungen zwischen realisierungsreifen und eher spekulativen Projekten. Es ist daher richtig und notwendig, das Netzanschlussverfahren für Speicher grundlegend weiterzuentwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anpassung der Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (KraftNAV)
Aktiv vom 15.07.2025 bis 01.03.2026
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
- Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für klare und faire Regeln beim Netzzugang ein. Derzeit gelangen Batteriespeicher durch eine rechtliche Grauzone in der KraftNAV bevorzugt ans Netz, was den Ausbau von Rechenzentren gefährdet. Wir fordern noch vor der Sommerpause eine gesetzliche Klarstellung, dass Batteriespeicher nicht unter die KraftNAV fallen. Zusätzlich braucht es eine eigene Speicherverordnung, die Planungssicherheit schafft und eine faire Netzkapazitätsvergabe ermöglicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
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BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: TransnetBW GmbH am 02.10.2026
- Beschreibung: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Netzpaket
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Amprion GmbH am 07.04.2026
- Beschreibung: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2026
- Beschreibung: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):