Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29)
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- Angegeben von: Fachverband Eisenhüttenschlacken e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Einschränkungen für die Nutzung von Eisenhüttenschlacken sollen auf das notwendige Maß zurückgeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 24.04.2026
- Beschreibung: Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) abweichenden Eluatverfahrens..., ...den Grenzwerten der ErsatzbaustoffV vergleichbar. Die..., ...Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden..., ...mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV sichergestellt ist...
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Der bvse e.V. setzt sich mit weiteren Verbänden dafür ein, dass die neue Bundesregierung das nachhaltige Ressourcenmanagement von Sekundärbaustoffen vorantreibt. Kernforderungen sind: 1. Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Boden
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 28.04.2026
- Beschreibung: Der BMKE spricht sich für eine Novellierung der AwSV im Sinne eines expliziten Verweises auf die Ersatzbaustoffverordnung in § 10 Absatz 1 Nummer 3 aus. Eine entsprechende Novellierung muss über die Formulierung der Vollzugshilfe des BLAK UmwS, welche explizit nur RC-1 Fußnote 2 als nicht wassergefährdend einstuft, hinausgehen und mineralische Ersatzbaustoffe, die in offenen Einbauweisen zulässig sind, umfassen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Es soll erreicht werden, dass es auch in Zukunft ausreichend und gleichmäßig verteilte Dienstleistungsunternehmen gibt, die Arbeiten entsprechend ErsatzbaustoffV, BBodSchG und den sich davon ableitenden Verordnungen erbringen und die Anforderungen der genannten Regelungen erfüllen können. Somit sollen Verzögerungen auf Baustellen vermieden werden, die dadurch entstehen können, dass zu wenige regionale Dienstleistungsunternehmen vorhanden sind. Aktuell betreiben wir die Diskussion bei der länderübergreifenden Definition des Begriffes "vergleichbare Sachkunde" und Akkreditierung von Untersuchungsstellen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 06.09.2025
- Beschreibung: Durch Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 ist eine Überprüfung der "Technischen Regeln - Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über Tage" erforderlich. Die Technischen Regeln betreffen u. a. die Abdeckung von Kalihalden. Für K+S ist es wichtig, dass eine Analogie zur Ersatzbaustoffverordnung bzgl. der einsetzbaren Abfälle hergestellt wird, damit die Rückstandshalden aus dem Kalibergbau aus dem laufenden Betrieb heraus von K+S eigenständig und nachsorgefrei abgedeckt werden können, ohne gesellschaftliche Altlasten zu hinterlassen.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Durch Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 ist eine Überprüfung der "Technischen Regeln - Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über Tage" erforderlich. Die Technischen Regeln betreffen u. a. die Abdeckung von Kalihalden. Für K+S ist es wichtig, dass eine Analogie zur Ersatzbaustoffverordnung bzgl. der einsetzbaren Abfälle hergestellt wird, damit die Rückstandshalden aus dem Kalibergbau aus dem laufenden Betrieb heraus von K+S eigenständig und nachsorgefrei abgedeckt werden können, ohne gesellschaftliche Altlasten zu hinterlassen.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 21.06.2024
- Beschreibung: Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in der Praxis zeigt..., ...werden, indem man die ErsatzbaustoffV an wenigen zentralen..., ...2025 eine Novelle der ErsatzbaustoffV, welche sich insbesondere..., ... Änderungen in der ErsatzbaustoffV für diese und weitere..., ...Anlage 3 finden Sie die ErsatzbaustoffV im Volltext inklusive..., ...Änderungsvorschläge der ErsatzbaustoffV in einem persönlichen..., ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Auch vor..., ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 21.06.2024
- Beschreibung: Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in der Praxis zeigt..., ...werden, indem man die ErsatzbaustoffV an wenigen zentralen..., ...2025 eine Novelle der ErsatzbaustoffV, welche sich insbesondere..., ... Änderungen in der ErsatzbaustoffV für diese und weitere..., ...Anlage 3 finden Sie die ErsatzbaustoffV im Volltext inklusive..., ...Änderungsvorschläge der ErsatzbaustoffV in einem persönlichen..., ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Auch vor..., ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der ausführliche Säulenversuch im Eignungsnachweis soll getrichen und durch den Säulenkurztest und/oder Schüttelversuch ersetzt werden. Materialwert für Sulfat soll entschärft werden, um die Praktibilität und damit die Akzeptanz der Verordnung zu steigern. Vor allem soll dadurch verhindert werden, dass recycelfähige Bau- und Abbruchabfälle in die Verfüllung/Deponierung verschoben und dadurch dem Stoffkreislauf unwiderbringlich entzogen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...