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32 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BewG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (32)

  • §§ 1, 12 Höfeordnung ab 1.1.2025

    Aktiv vom 11.06.2024 bis 16.01.2025

    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Der Mindest-Hofeswert in § 1 Abs. 1 HöfeO soll auf 54.000,- Euro festgesetzt werden, bei Vorliegen eines Hofvermerkes, § 1 Abs. 3 HöfeO, 27.000,- Euro. Der Hofeswert iSv § 12 Abs. 2 HöfeO soll auf sechs Zehntel des zuletzt festgesetzten Grund-steuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gem. § 239 BewG festgesetzt wer-den. Der Schuldenabzug gem. § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO ist bis ein Fünftel des Hofeswertes möglich. Es ist eine Übergangsregelung für 10 Jahre zu ergänzen, wonach das Höferecht auch auf kleinere Höfe, die mit der Novelle die Hofeigenschaft verloren haben, Anwendung findet. Zu-dem ist der Hofeswert auf den Ertragswert nach § 2049 BGB zu begrenzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
      2. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
    • Beschreibung: Aktuell wird in Folge eines gleich lautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 06. März 2024 zunehmend das Potenzial für den Ausbau der Windenergie auf landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert und durch drohende erhebliche Steuerzahlungen stark eingeschränkt. Um dies zu verhindern und die Energiewende weiterhin entschlossen voranzutreiben, regen wir an, dass das Bewertungsgesetz in den §§ 158, 159 und 160 dahingehend geändert wird, dass auch Flächen, die mit Windenergieanlagen bebaut sind, im Erbfall oder bei Abwicklung des Betriebs weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden dürfen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Bodenwertes gem. § 179 BewG - LINK verzögert oder ..., ... In § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG werden nach den Wörtern..., ... 2. Nach § 158 Abs. 5 BewG wird folgender Absatz 6..., ... 3. Nach § 159 Abs. 3 BewG wird folgender Absatz 4..., ... Sinne des § 158 Abs. 6 BewG nur dann dem Grundvermögen..., ... Nach § 160 Abs. 2 S. 2 BewG wird folgender Satz 3 eingefügt..., ... Sinne des § 158 Abs. 6 BewG bestimmt sich nach der ..., ...Nutzungsüberlassung i. S. d. § 158 Abs. 6 BewG vorherrschenden Nutzung...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.07.2026
    • Beschreibung: Der BDEW fordert eine Änderung des Bewertungsgesetzes und gegebenenfalls des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, damit landwirtschaftliche Flächen bei einer zeitlich befristeten Nutzung für PV-Freiflächenanlagen nicht vollständig ihre erbschaftsteuerliche Begünstigung verlieren. Der BDEW setzt sich vorrangig für die weitere Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ein. Hilfsweise fordert er einen eigenständigen Begünstigungstatbestand, einen pauschalen Bewertungsabschlag, einen Freibetrag oder eine anteilige Bewertung als Grundvermögen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bewertungsge setz (§ 160 BewG oder im Erbschaftssteuergesetz..., ... Bodenwertes gem. § 179 BewG. Seite 7 von 8 4 Fazit...
  • Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 05.06.2024 bis 19.06.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ersetzt. 4. Änderung des BewG – Vereinheitlichung Anzeigepflichten..., ...des § 228 Absatz 2 Satz 1 BewG wird klargestellt, dass..., ...des § 228 Absatz 2 Satz 3 BewG erfolgt eine Verlängerung..., ...Verwaltung. 6. Änderung des BewG – Gesetzliche Klassifizierung..., ...Gründen ist § 234 Absatz 2 BewG wie folgt zu ergänzen: ...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 01.09.2025
    • Beschreibung: In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen § 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen § 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung von § 198 Abs. 2 BewG, mit der der Gesetzgeber..., ... analog zu § 198 Abs. 2 BewG. • Es sollte klargestellt..., ...Wertungswiderspruch zu § 198 Abs. 2 BewG vor, ergänzt um die bereits..., ...entspre-chend § 198 Abs. 2 BewG. IV. Persönliche Vorortbesichtigung...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
    • Beschreibung: Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (MantelVO 2025) ändert diverse steuerliche Verordnungen. Der BDI setzt sich für sachgerechte und bürokratiearme Regelungen ein, insbesondere bei folgenden Regelungsvorhaben: Keine praxisferne Beschränkung der zulässigen Sachverständigen, deren Gutachten anerkannt werden sollen, um von der Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach § 9b Abs. 1 EStDV-E abzuweichen oder eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nachzuweisen; praxistaugliche Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle zur verpflichtenden Bereitstellung von Daten aus Vor- und Nebensystemen und die Zusammenfassung der Daten für dieselbe Betriebsstätte.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 626/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung von § 198 Abs. 2 BewG, mit der der Gesetzgeber..., ... analog zu § 198 Abs. 2 BewG. b) Aufteilung bereits..., ...Wertungswiderspruch zu § 198 Abs. 2 BewG vor, ergänzt um die bereits..., ...entsprechend § 198 Abs. 2 BewG. Zu Artikel 2 Nr. 3 ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Orientierung an § 198 Abs. 2 und 3 BewG erfolgen.  Die vorgesehene..., ...Gutachters. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann für einen Wert nachweis..., ...Verweis auf § 198 Abs. 2 BewG oder eine Orientierung ..., ... kann nach § 198 Abs. 3 BewG auch ein im ge wöhnlichen..., ...Orientierung an § 198 Abs. 2 und 3 BewG. Dies würde einen wesentlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung von § 198 Abs. 2 BewG, mit der der Gesetzgeber..., ... analog zu § 198 Abs. 2 BewG. b) Aufteilung bereits..., ...Wertungswiderspruch zu § 198 Abs. 2 BewG vor, ergänzt um die bereits..., ...entsprechend § 198 Abs. 2 BewG. Zu Artikel 2 Nr. 3 ...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Beschreibung: Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 626/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung von § 198 Abs. 2 BewG, mit der der Gesetzgeber..., ... analog zu § 198 Abs. 2 BewG. DIHK BDI ZDH BDA BdB ..., ...Wertungswiderspruch zu § 198 Abs. 2 BewG vor, ergänzt um die bereits..., ...entsprechend § 198 Abs. 2 BewG. Zu Artikel 2 Nr. 3 und...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung von § 198 Abs. 2 BewG, mit der der Gesetzgeber..., ... analog zu § 198 Abs. 2 BewG. DIHK BDI ZDH BDA BdB ..., ...Wertungswiderspruch zu § 198 Abs. 2 BewG vor, ergänzt um die bereits..., ...entsprechend § 198 Abs. 2 BewG. Zu Artikel 2 Nr. 3 und...
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