Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG beibehalten wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Funktion der Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG beibehalten wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG aus (dazu unter I.)...., ...eine Änderung des § 12 BauSparkG an (dazu unter II.)...., ...Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG Nach der Gesetzesbegründung..., ...Bauspardarlehens erwirbt (§ 1 Abs. 2 BauSparkG). Der Vertragszweck ..., ...gewähren (§§ 1 Abs. 6, 6 BauSparkG). Die Bausparkassen..., ...zusätzlichen Aufsicht nach dem BauSparkG. Der Gesetzgeber ist..., ...Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG bei. Die Vertrauensperson hat nach § 12 Abs. 2 BauSparkG darauf zu achten, dass..., ...dieser nach § 12 Abs. 4 BauSparkG unabhängigen Vertrauensperson..., ... Bausparkassengesetz (BauSparkG) zur Prüfung des Zuteilungsverfahrens..., ...Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG aus. Einem Dialog, wie..., ...einer Änderung des § 12 BauSparkG Wir regen an, in § 12 BauSparkG den Begriff „der Vertrauensmann..., ...ersetzen und damit § 12 BauSparkG wie folgt zu ändern:..., ...Vertrauensmann“ sollte in § 12 BauSparkG die genderneutrale Bezeichnung...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO sollten Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bausparkassengesetzes (BauSparkG) von 1972 hat vorgesehen..., ...Nach § 5 Abs. 3 Nr. 9 BauSparkG, der bis heute unverändert..., ...angezeigt (§ 9 Abs. 1 BauSparkG). Vor diesem Hintergrund..., ...sind (vgl. § 3 Abs. 1 BauSparkG). 2. Vorteile der Bausparrisikoversicherung..., ... darf nach § 1 Abs. 2 BauSparkG ausschließlich für wohnungswirtschaftliche...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 31.10.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bausparkassengesetzes (BauSparkG) von 1972 hat vorgesehen..., ...Nach § 5 Abs. 3 Nr. 9 BauSparkG, der bis heute unverändert..., ...angezeigt (§ 9 Abs. 1 BauSparkG). Vor diesem Hintergrund..., ...sind (vgl. § 3 Abs. 1 BauSparkG). 2. Vorteile..., ... darf nach § 1 Abs. 2 BauSparkG ausschließlich für wohnungswirtschaftliche...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Bausparkassengesetz (BauSparkG) vergeben die deutschen..., ...2 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauSparkG). Forderungen der Bausparkassen..., ...sichern (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG). Ausnahmsweise kann..., ...abgesehen werden (§ 7 Abs. 4 BauSparkG i. V. m. § 12 Abs. 1..., ... anbieten (§ 7 Abs. 4 BauSparkG i. V. m. § 12 Abs. 1..., ...2 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauSparkG ausschließlich für wohnungswirtschaftliche..., .... d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BauSparkG an, die nach Zuteilung..., ...nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BauSparkG ist der Bausparvertrag..., ... m. § 9 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG). Guthabenverzinsung...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Bausparkassengesetz (BauSparkG) vergeben die deutschen..., ...2 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauSparkG). Forderungen der Bausparkassen..., ...sichern (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG). Ausnahmsweise kann..., ...abgesehen werden (§ 7 Abs. 4 BauSparkG i. V. m. § 12 Abs. 1..., ... anbieten (§ 7 Abs. 4 BauSparkG i. V. m. § 12 Abs. 1..., ...2 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauSparkG ausschließlich für wohnungswirtschaftliche..., .... d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BauSparkG an, die nach Zuteilung..., ...nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BauSparkG ist der Bausparvertrag..., ... m. § 9 Abs. 1 Satz 1 BauSparkG). Guthabenverzinsung...