Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (151)
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- Angegeben von: Florian König – KING CONSULT | Kommunikation am 04.11.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung der Rolle des Datenschutzbeauftragten im neuen BDSG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Aktiv vom 24.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ... Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen Anpassungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtliches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz..., ...Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte § 26 BDSG zumindest vorläufig in ...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ... Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen Anpassungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtliches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz..., ...Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte § 26 BDSG zumindest vorläufig in ...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bun-desdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ...Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Sco¬ring von ..., ...zu brin¬gen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidun-gen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...entsprechen. 3. § 4 BDSG - Videoüberwachung öffentlich..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweis-pflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen An¬passungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtli¬ches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigten¬daten...
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Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ... Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zu-mal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen Anpassungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtliches..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz..., ...Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte § 26 BDSG zumindest vorläufig in ...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...desdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ...Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Sco- ring von..., ... brin- gen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ... entsprechen. 3. § 4 BDSG - Videoüberwachung öffentlich..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen An- passungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtli- ..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendaten-...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...desdatenschutzgesetzes (BDSG) zumindest teilweise Rechnung..., ...) mit einen neuen § 37a BDSG zum Anlass genommen wird..., ...nicht-öffentlichen Bereich (§ 4 BDSG) für die Praxis der Unternehmen..., ...Anmerkungen: 1. § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Sco- ring von..., ... brin- gen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen..., ... ausreichend. Mit § 40a BDSG wird zwar eine als solche..., ...einer Stimme sprechen. Die BDSG-Novelle könnte hierfür ..., ... entsprechen. 3. § 4 BDSG - Videoüberwachung öffentlich..., ...Bereich fortführen § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...vorgesehene Beschränkung des § 4 BDSG zur Videoüberwachung öffentlich..., ...erforderlich, zumal der § 4 BDSG eine wichtige Hilfestellung..., ...Hinweispflicht in § 4 Absatz 2 BDSG erheblichen An- passungsbedarf..., ...Verbesserungsbedarf: Erhaltung des § 26 BDSG als kollektivrechtli- ..., ...2023 – C-34/21 wurde § 26 BDSG zum Beschäftigtendaten-...
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Nichteinführung d. § 37aAbs.2Ziff.1d) BDSG-E vorges. Verbots jeder Nutzung v. Anschriftendaten
Aktiv vom 28.04.2024 bis 13.08.2025
- Angegeben von: Creditreform Boniversum GmbH am 28.04.2024
- Beschreibung: Wir plädieren daher dafür, in § 37a Abs. 2 Ziffer 1d) BDSG-E anstelle eines vollständigen Verbotes der Nutzung von Anschriftendaten die bewährte Vorschrift des aktuell geltenden § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BDSG (wie auch die begleitende Verpflichtung zur Vorabinformation des Betroffenen, § 31 Abs. 1 Ziffer 4 BDSG) sinngemäß aufzunehmen bzw. fortzuführen. Die in der Entwurfsbegründung enthaltene generische, nicht näher erläuterte Erklärung, der bisherige § 31 Abs. 1 Nummer 3 BDSG trage „dem Diskriminierungsrisiko von Anschriftendaten nicht hinreichend Rechnung“, lässt dagegen jede sachliche Herleitung vermissen, ist durch keine Fakten unterlegt und ersetzt keine Begründung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E) befassen. Das in § 37a..., ... § 37a Abs.2 Ziffer 1d) BDSG-E vorgesehene Verbot jeder..., ...vgl. § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BDSG. Das wirkt qualitätssichernd..., ...§ 37a Abs. 2 Ziffer 1d) BDSG-E anstelle eines vollständigen..., ...geltenden § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BDSG sinngemäß aufzunehmen bzw..., ...bisherige § 31 Abs. 1 Nummer 3 BDSG trage „dem Diskriminierungsrisiko...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Auskunftsanspruchs (§ 34 BDSG) an, noch weitere, über..., ...hinausgehende Regelungen in das BDSG aufzunehmen. Im Einzelnen..., ...folgenden Ergänzungen in das BDSG: 1. Auskunftsanspruch..., ...Ansprüche. § 34 Abs. 1 BDSG enthält bereits heute entsprechende..., ...weiteren Vorschriften des BDSG hat der Gesetzgeber von..., ...B. in den §§ 29, 32, 33 BDSG. In Art. 1 Ziff. 10 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-ÄndG) ist bereits eine Ergänzung des § 34 Abs. 1 BDSG vorgesehen, indem das Auskunftsrecht..., ...Art. 15 DSGVO über § 34 BDSG eine weitere Einschränkung..., ...Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. a) BDSG geregelten Einschränkungen..., ...Art. 15 DSGVO über § 34 BDSG zur Durchsetzung zivilrechtlicher..., ...solche Regelung in § 34 BDSG zu ergänzen. 2..., ...ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG für eine entsprechende ..., ...Kontext eine Klarstellung im BDSG vorzunehmen. Wie bereits..., ...praxisgerechten Ergänzung des BDSG erhoben werden. Umso dringender...
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- Angegeben von: Otto GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
- Beschreibung: Der neue § 37a BDSG-E zur Regelung des Scoring ist hochproblematisch für Versandhändler. Ein generelles Verbot der Nutzung von Anschriftendaten (Abs. 2) würde die Betrugsprävention stark beeinträchtigen. Einer Beschränkung der Datenverarbeitung für andere Zwecke nach § 37a Abs. 2 Nr. 3b steht die DSGVO entgegen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf zur Änderung des BDSG beinhaltet neben neuen ..., ...einer Regelung in § 37a BDSG-E ist aus unserer Sicht..., ...Vorschrift in § 31 Abs.1 BDSG nicht europarechtskonform..., .... Der Entwurf des § 37a BDSG-E führt jedoch zu eben ..., ...erfolgen, wenn man den § 37a BDSG auf die Datenverarbeitung..., ...Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E gestrichen werden. Dies..., ... werden. C. § 37a Abs.2 BDSG-E muss die Ausnahmetatbestände..., ...Vorschrift in § 37a Abs.2 BDSG-E ist von ihrem Wortlaut..., ... in § 37a Abs.2 Nr.3 b) BDSG-E ist nicht mit den Grundsätzen..., ...eingeschränkt § 37a Abs.6 BDSG-E soll sich vermutlich ..., ...beschränken und § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs.2 BDSG-E eindeutig formulieren..., ...in § 37a Abs. 2 Nr.3 b) BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs 6 BDSG-E umformulieren und auf...