Regelungsvorhaben

Suchbox

15 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"403/24"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (15)

    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
    • Beschreibung: Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Änderung der Gefahrstoffverordnung

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025

    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Verband begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung um die Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und hält die vorgeschlagenen Maßnahmen auch grds. für geeignet. Der Aufwand für die künftig erforderliche technische Erkundung würde jedoch in vielen Fällen in keinem Verhältnis zum Umfang der geplanten handwerklichen Tätigkeiten stehen. Wir schlagen daher vor, einen Gebäudepass für Asbestfreiheit einzuführen, der repetitive Begutachtungen obsolet macht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es soll keine pauschale Asbestbelastung bei allen Objekten mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 unterstellt werden, da dies weitreichende Folgewirkungen hätte: sowohl auf den Umgang der Wohnungswirtschaft mit dem Schadstoff Asbest bei Modernisierung und Sanierung , aber auch im Zusammenhang mit der schlichten Nutzung der Gebäude durch Mieter*innen bis hin zur Gefährdung des Ziels der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit der vorgesehenen Anpassung der GefStoffV werden die Regelungen zum Schutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen überarbeitet. Es wird die Implementierung des Risikokonzepts für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Modernisierung der Regelungen zu Asbest vorgenommen. Die Prinzipien des Risikokonzepts, bisher nur im technischen Regelwerk (TRGS 910), werden auf Verordnungsebene verankert. Die Vorgaben der EU-Arbeitsschutzrichtlinien werden in die nationalen Vorschriften implementiert. Ziel ist es die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und Regelungen, die in der Praxis den Schutz gewährleisten u. umsetzbar sind. Das Risikokonzept ist entsprechend den bisherigen Festlegungen und Erfahrungen zu implementieren, damit Stoffe und Verfahren auch zukünftig rechtssicher verwendet werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. am 17.06.2025
    • Beschreibung: Wir bitten, die Maßgaben Nr. 2, 3, 8 und 9 der Beschlussempfehlung abzulehnen und damit die bereits mit dem Bundeskabinettsbeschluss vom 21. August 2024 gefundene praktikable Lösung zu unterstützen – im Sinne des guten Wohnens sowie der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handwerk, Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 23.12.2024
    • Beschreibung: Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern unterstützt. Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf. Wir fordern eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. am 02.12.2024
    • Beschreibung: Wir bitten, die Maßgaben Nr. 2, 3, 8 und 9 der Beschlussempfehlung abzulehnen und damit die bereits mit dem Bundeskabinettsbeschluss vom 21. August 2024 gefundene praktikable Lösung zu unterstützen – im Sinne des guten Wohnens sowie der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handwerk, Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Beschreibung: Industrieverträgliche und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, praxistaugliche und Implementierung des bereits in der TRGS 910 verankerten Risikokonzeptes für krebserzeugende Gefahrstoffe auf Verordnungsebene, 1:1-Umsetzung von Anforderungen aus EU-Richtlinien, Begrenzung des zusätzlichen Bürokratieaufwands
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V. am 30.09.2024
    • Beschreibung: Schwerpunkt der Änderung der Gefahrstoffverordnung (Artikel 1) ist die Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen. Ein Element ist hierbei die vollständige Implementierung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B, welches bereits 2008 vom Ausschuss für Gefahrstoffe beschlossen wurde und seither im technischen Regelwerk verankert ist. Dadurch werden insbesondere die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, durch die konkrete Tätigkeit eine Krebserkrankung zu erleiden, gekoppelt. Ferner enthält die Gefahrstoffverordnung eine Regelung zu reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B zur Umsetzung der Richtlinie 2022/431 zur Änderung der Krebsrichtlinie 2004/37
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern