Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 14.09.2026
- Beschreibung: Die Initiative hat zum Ziel, dass im Bundeshaushalt 2027 sowie im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2027 die Förderprogramme und Investitionszuschüsse für den ÖPNV und Eisenbahnverkehr aufgestockt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) -
BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 16.09.2026
- Beschreibung: Ein Teil der ETS-1-Einnahmen soll künftig nicht mehr im KTF, sondern im Kernhaushalt verbucht werden, um die dortige Haushaltslücke zu schließen. Hierfür will die Bundesregierung das zugrunde liegende KTF-Gesetz anpassen (vgl. Art. 6 Nr. 2 Haushaltsbegleitgesetz). Demnach sollen die Erlöse aus dem EU-ETS 1 künftig automatisch in den Kernhaushalt fließen und nur der Anteil, der dort nicht verbucht wird bzw. für die Finanzierung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) vorgesehen ist, dem KTF zugutekommen. Für das Jahr 2027 ist von 2,7 Mrd. € die Rede, die somit nicht mehr zur Finanzierung der Dekarbonisierungsförderung im KTF zur Verfügung stehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
-
BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Marco Wanderwitz am 15.09.2026
- Beschreibung: Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 -
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
-
BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Marco Wanderwitz
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- Angegeben von: Clemens Neumann am 15.09.2026
- Beschreibung: Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 -
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
-
BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Clemens Neumann
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 15.09.2026
- Beschreibung: Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 -
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
-
BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (13):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 11.09.2026
- Beschreibung: Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 -
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]