Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609160004 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Keine Umschichtung der Emissionshandels-Einnahmen in den allgemeinen Haushalt. Klima- und Transformationsfonds (KTF) auskömmlich finanzieren

Ein Teil der ETS-1-Einnahmen soll künftig nicht mehr im KTF, sondern im Kernhaushalt verbucht werden, um die dortige Haushaltslücke zu schließen. Hierfür will die Bundesregierung das zugrunde liegende KTF-Gesetz anpassen (vgl. Art. 6 Nr. 2 Haushaltsbegleitgesetz). Demnach sollen die Erlöse aus dem EU-ETS 1 künftig automatisch in den Kernhaushalt fließen und nur der Anteil, der dort nicht verbucht wird bzw. für die Finanzierung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) vorgesehen ist, dem KTF zugutekommen. Für das Jahr 2027 ist von 2,7 Mrd. € die Rede, die somit nicht mehr zur Finanzierung der Dekarbonisierungsförderung im KTF zur Verfügung stehen.

Bereitgestellt von:
Verein Deutscher Zementwerke e.V. (R000549) am 16.09.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7860 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 Zuständiges Ministerium: BMF [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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