Regelungsvorhaben

Suchbox

16 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"21/3541"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (16)

    • Angegeben von: Zentrum für neue Sozialpolitik gGmbH am 30.06.2026
    • Beschreibung: Im Projekt werde Vorschläge für die bessere Abstimmung von arbeits- und sozialpolitischen Reformen im Sinne einer „Social Investment-Agenda“ entwickelt. Diese gliedern sich in drei Säulen auf: Humankapitalinvestitionen, insbesondere Bildung. Beispiele: Die Stärkung frühkindlicher Bildungsangebote und ein bundesweites System des lebenslangen Lernens aus einem Guss. Die Förderung von Übergängen zwischen Lebensphasen, insbesondere in den Arbeitsmarkt. Beispiele: Ein Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur und dedizierte Vätermonate im Elterngeld. Maßnahmen der sozialen Sicherung. Beispiele: Reduktion der Transferentzugsraten, Bündelung von Leistungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10968 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gute Startchancen für mehr Bildungsgerechtigkeit
      2. BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 25.03.2026
    • Beschreibung: Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche DepressionsLiga e. V. am 24.02.2026
    • Beschreibung: - Verzicht auf Regelungen, die psychisch erkrankte Menschen strukturell unter Druck setzen oder implizit verdächtigen. - Schutz der Wohnsicherheit und Streichung der Vermieterrüge als Voraussetzung der Kostenübernahme. - Sozialpolitik, die Stabilität, Vetrauen und psychosoziale Unterstützung stärkt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zukunftsforum Familie e.V. am 07.07.2026
    • Beschreibung: Ein Sozialstaat lebt davon, dass er als fair, verlässlich und wirksam wahrgenommen wird – von den Menschen, die Unterstützung benötigen, ebenso wie von denen, die ihn tragen und finanzieren. Die Reform der Grundsicherung verfolgt das Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern. Unsere Sorge ist, dass die Reform dieses Ziel in zentralen Punkten verfehlt: Sie erhöht den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten kann, und verschärft die Situation von Menschen, die Verantwortung tragen – insbesondere für ihre Kinder und andere Angehörige. Link zum Brief: www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/2026_02_19_SGB-II-Reform-gefaehrdet-Familien_Verbaende-fordern-Nachbesserungen_endg_Logoteppich.pdf
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
    • Beschreibung: Der Familienbund fordert zum Bürgergeld den Erhalt einer existenzsichernden Grundsicherungsleistung, die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, eine gerechte Steuer- und Abgabenpolitik für untere Einkommen sowie sinkende Transferentzugsraten bei Sozial- und Familienleistungen für mehr Lohnabstand, die Förderung stabiler Erwerbsarbeit statt kurzfristiger „Drehtüreffekte“, wohnungspolitische Antworten auf steigende Mietpreise und den Erhalt der Karenzzeit beim Wohnen mindestens für Familien mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen, keine Sanktionen auf Wohnkosten mindestens für Familien die Neuberechnung des sozialen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche, die Abschaffung der Minijobs, um das Missbrauchspotential zu senken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
      2. BT-Drs. 21/4087 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 21/3541 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      3. BT-Drs. 21/4522 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3541, 21/4087 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/3605 - Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld - c) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - ...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 16.06.2026
    • Beschreibung: Ziel des Mindestlohngesetzes sei es, durch eine marktgerechte Lohnuntergrenze Lohnunterbietungswettbewerb zu verhindern und sowohl Beschäftigte als auch das Sozialversicherungssystem zu schützen. Diese Ziele würden jedoch verfehlt, wenn ein zu hoher Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen führe. Genau diese Entwicklung zeichne sich in Sonderkulturbetrieben ab, die durch die starken Mindestlohnerhöhungen zunehmend in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien. Als Folge würden Anbauflächen reduziert oder arbeitsintensive Kulturen ganz aufgegeben – mit negativen Auswirkungen auf Beschäftigung, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
    • Beschreibung: Der Gesetzentwurf formuliert das Ziel, die Zahl der Leistungsberechtigten im SGB-II-Leistungsbezug deutlich zu reduzieren. Die Diakonie Deutschland hält die im Entwurf enthaltenen Regelungen dafür nicht geeignet und kritisiert insbesondere die verschärften Sanktionsregelungen. Sanktionen treffen in erster Linie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten. Außerdem sieht die Diakonie die Gefahr von Wohnruamerlust und Wohnungslosigkeit durch die geplanten Regelungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 31.03.2026
    • Beschreibung: Der IB fordert, die Lebensrealität junger Menschen und ihrer Familien in prekären Lebenslagen in der Gesetzgebung ernst zu nehmen. Existenzsichernde Leistungen wie die Übernahme der Wohnkosten und der Regelsatz dürfen nicht zur Disposition stehen. Die Jugendsozialarbeit kennt die Lebensrealitäten dieser Zielgruppe und braucht einen adäquaten Platz in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Junge Menschen brauchen Sicherheit-nicht Sanktionen'!
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Bürgergeldreform

    Aktiv vom 05.03.2026 bis 26.06.2026

    • Angegeben von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 05.03.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des SGB II („Neue Grundsicherung“) dahingehend, dass Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten nicht zu einer Gefährdung des Existenzminimums von Kindern in Bedarfsgemeinschaften führen können. Insbesondere soll ausgeschlossen werden, dass Leistungsminderungen oder ein vollständiger Leistungsentzug bei Eltern oder Sorgeberechtigten das Existenzminimum von minderjährigen Kindern beeinträchtigen. Zudem soll gesetzlich klargestellt werden, dass Minderjährige nicht selbst Adressat*innen von Sanktionen sein können und dass Sanktionen nicht strukturell Kinderschutzverfahren oder familiengerichtliche Maßnahmen auslösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
Nach oben blättern