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186 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GDNG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (186)

    • Angegeben von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesundheitsdatennutzugsgesetzes („GDNG“) gehen dabei in die richtige..., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz („GDNG“), dem Gendiag-nostikgesetz..., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) Datenverarbeitende Gesundheitseinrichtungen dürfen gem. § 6 Abs. 1 GDNG die bei ihnen gem. Art...., ...erhobenen Daten mit § 6 GDNG erlaubt werden, sind jedoch..., ...stellt die Regelung in § 6 GDNG zwar selbst keine relevante..., ... Dritte gem. § 6 Abs. 3 GDNG nur erlaubt, soweit die..., ... gem. § 6 Abs. 3 Satz 3 GDNG die Anonymisie-rung von..., ...gem. § 6 Abs. 3 Satz 4 f GDNG die Weitergabe von personenbezogenen..., ...zu veröffentlichen, § 8 GDNG. § 6 GDNG sieht zudem ..., ...verarbeitet werden, §§ 10, 11 GDNG NW. Für die Für die Qualitätssicherung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...beliehenen Stelle (siehe GeDIG: GDNG neu § 8, EHDS: DH-Steps..., ... (§20, KVNr) und GeDIG (GDNG §3, eindeutige, pseudonyme..., ... 6 Abs. 3) mit allen im GDNG bereits bestehenden Nebenregelungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Implementierung das Datenraumes im GDNG sichert nachhaltig eine..., ...Umsetzungsvorschläge Neuer § 4a GDNG “Datenhaltende und -mittelnde..., ...neu) SGB V“ - Neuer § x GDNG “Vertrauensstelle für kontinuierliche..., ...Handlungsempfehlung “Erweiterung des GDNG für alle Bürger” Hintergrund..., ...Daten im Wirkungsraum des GDNG gestärkt werden. Die Datenweiterleitung..., ...Satz 5 SGB V“ - Neuer § x GDNG “Vertrauensstelle für kontinuierliche...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
    • Beschreibung: Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden. Eine zu errichtende Digitalagentur soll - zumindest für Versicherten-Anwendungen - keine konkreten, anwendungsbezogenen Vorgaben machen. Neue Funktionen wie die E-Überweisung sollten so konzipiert werden, dass sie auch bei Privatversicherten genutzt werden können. Zudem sollte die Umsetzung von grundlegenden Prozesskomponenten (wie u.a. das Ausstellen von E-Rezepten, der Zugriff und die Befüllung der elektronischen Patientenakte) in Primärsystemen der Leistungserbringer verbindlich geregelt werden, so dass diese auch für privat Versicherte funktionieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Zu Art. 7 Nr. 4, § 3 GDNG - Forschungskennziffer ..., ...Art. 7 Nr. 7, § 7 Nr. 6 GDNG – Koordinierende Zugangsstelle..., ...Art. 7 Nr. 7, § 11 Abs. 2 GDNG – Gesundheitsdateninhaberpflichten..., ...Forschungskenn ziffer nach § 3 GDNG zur Verfügung. Unmittelbar..., ...Art. 7 Nr. 7, § 23 Abs. 2 GDNG - Bußgeldvorschriften ..., ...wer entgegen § 11 Abs. 1 GDNG die Forschungskennziffer...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung. Der BDI möchte erreichen, dass die Krankenhausreform als Chance für Innovation und Digitalisierung genutzt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digitalgesetz ..., ...sich die Regelungen aus GDNG und DigiG auch in den Landeskrankenhausgesetzen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Krankenkassen im Entwurf des GDNG zu begrüßen. Zur konsequenten..., ...al-ternativ bzw. ergänzend im GDNG anzustreben:  Informationen..., ...Gesundheitsdatennut-zungsgesetz (GDNG) wünschenswert. Dies würde..., ...entgegenstehen. Die mit dem GDNG eingeführte Regelung ..., ...Gesundheitsdatennutzungsgeset zes Zu Nr. 4 §3 GDNG – Forschungskennziffer..., ... neuen Abschnitt 2 im GDNG wird die Durchführung des..., ...wird. Zu Nr. 7 §§ 6-9 GDNG – Gesundheitsdatenzugangsstellen..., ...sinnvoll. Zu Nr. 7 § 12 GDNG – Vermittlungsstelle ..., ...Kommentierung Der neue §12 GDNG ermöglicht die Erfüllung...
    • Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Zur Verbesserung und Beschleunigung der Entwicklung von Arzneimitteln vertritt der vfa in Bezug auf die EU-Ratsposition zum EU-Kommissionsvorschlag nachfolgende Positionen: - In Bezug auf Genomdaten wird anstatt eines Opt-in- ein Opt-out-Mechanismus präferiert. - Kein feingranularer Opt-out nach Nutzungszwecken - Sicherstellung der Rechte am geistigen Eigentum und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Konstrukt der „Zugangsstellen für Gesundheitsdaten“ (HADB) - Die Bewertung und Sicherstellung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Freigabe von Daten soll weiterhin in letzter Konsequenz bei den entsprechenden Dateninhabern/ Unternehmen liegen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nationalen Gesetzgebung des GDNG inhaltlich nah. Im Rahmen..., ...nationalen Gesetzgebung des GDNG inhaltlich nah. Versicherte...
    • Angegeben von: Medtronic GmbH am 05.02.2026
    • Beschreibung: Entwicklungsdynamik für KI-gestützte Medizinprodukte durch Aussicht auf Erstattung für neue Anwendungsformen wachrufen und bereits vorhandene international gängige Anwen-dungen zum Einsatz bringen, die derzeit an den deutschen Erstattungsregeln scheitern; Anpassungsfähiges Vergütungssystem schaffen, z. B. Qualitätssteigerung vorhandener Pro-zesse beim Einsatz assistierender KI attraktiv machen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Umsetzungsvorschläge § 6 GDNG, Absatz 1, Satz 1 Nr. 1...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hat der Gesetzgeber in..., ...Universitätsmedizin (NUM). Im GDNG wur­ den erste Möglichkeiten...
    • Angegeben von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
    • Beschreibung: Die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünde mit Schwerpunkt in der Notfallmedizin, in Digitalisierung, Medizinischer Informatik, Register- und Versorgungsforschung begrüßen den vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 22. April 2026. Der Kabinettsentwurf setzt zentrale, seit Jahren fachlich begründete und aus der Versorgungspraxis geforderte Reformelemente um: die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 in einem Gesundheitsleitsystem, den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ), eine qualifizierte und softwarebasierte Ersteinschätzung, digitale Fallübergaben, den Versorgungskapazitätennachweis sowie die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2214 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GDNG weiterverarbeitet werden..., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) erfüllt sind o die Nutzung..., ...äquivalent zu §203 StGB oder §7 GDNG unter Strafe zu stellen..., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) schafft bereits neue Möglichkeiten...
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