Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (102)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: "Die Anforderung, dass ein Unternehmensführungssystem bei einer EbAV eine Compliance-Funktion haben muss (Art. 21 Abs. 4) lehnen wir – auch basierend auf vielen Jahren Erfahrung – weiterhin ab. Neues Proportionalitätsprinzip für EbAV: Für EbAV soll – im Rahmen von Scaling up – das Proportionalitätsprinzip der Versicherer eingeführt werden und damit künftig nur noch auf „der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Tätigkeiten“ abgestellt werden (u.a. Art. 21 Abs. 1b). Das Ziel sollte jedoch eine effiziente Organisation von Altersversorgungssystemen sein. Der Verzicht auf „Größe oder Größenordnung sowie interne Organisation“ wird zu unangemessenen Regulierungen führen."
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: DYNO GmbH am 05.11.2025
- Beschreibung: DYNO begleitet die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG II) mit dem Ziel, digitale, kosteneffiziente und transparente Strukturen in der bAV zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Themen Kostentransparenz, Übertragbarkeit von Anwartschaften, Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Unternehmen sowie die Nutzung technologischer Lösungen zur Vereinfachung der Verwaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Im Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes fehlen wichtige Reformmaßnahmen wie die Begrenzung der Arbeitgeberhaftung bei Beitragszusagen mit Mindestleistung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Angesichts der anspruchsvollen rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen, die mit Kapitaldeckungselementen in der GRV verbunden sind, sollte der Weg zu mehr Kapitaldeckung besser über die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge gewählt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt, dass der RefE (...) eine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits für die meisten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ausschließt, ebenso die für EbAV in der Rechtsform der AG mit weniger als 1.000 AN vorgesehene verzögerte Einführung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie kritisiert die Verwendung gebuchter Bruttobeiträge als Größenkriterium für die Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Kriterium ist unpassend, da EbAV (Pensionskassen gemäß § 232 VAG und Pensionsfonds gemäß § 236 VAG), sogenannte EbAV, weder von der Solvency II-Richtlinie noch von der Versicherungsbilanzrichtlinie erfasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 22.11.2024
- Beschreibung: Die Vorschläge zum besseren Zugang zum Sozialpartnermodell im 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz sind gut nachvollziehbar. Sofern eine branchenübergreifend stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge angestrebt wird, müsste man aber den Zugang zum Sozialpartnermodell noch weiter öffnen, so dass die Teilnahme auch für branchenfremde Unternehmen möglich wird, ohne dass dies sich auf den Organisationsbereich einer ein Sozialpartnermodell tragenden Gewerkschaft beziehen müsste. Problematisch ist unter anderem, dass es für bestehende Versorgungszusagen nach wie vor keine Modifizierung der Mindest-garantie im Rahmen der Beitragszusage mit Mindestleistung und keine Klarstellung zum Haftungsumfang bei einer beitragsorientierten Leistungszusage geben soll.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte BMF-Referentenentwurf lässt keine bzw. nur wenig Verzahnung mit den anderen Säulen erkennen und trägt so auch nicht dazu bei, ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Alterssicherung voranzubringen. Für die private Altersvorsorge sollen Produkte gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlauben. Diese Rahmenbedingungen sind geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren. Es werden auch die Einwände und Hinweise zu den beiden anderen Reformprojekte Rentenpaket II und 2. BRSG wiederholt bzw. referenziert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht Erleichterungen bei der Einführung der reinen Beitragszusage vor, indem es beispielsweise per Tarifvertrag möglich sein soll, sich einem bestehenden Sozialpartnermodell anzuschließen, wenn die Tarifpartner, die dieses Modell aufgesetzt haben, zustimmen. Außerdem soll die Risikokapitalanlagequote für Pensionskassen von derzeit 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dezernat Zukunft e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu den rentenpolitischen Zielkonflikten zwischen Lebensstandardsicherung, Armutsvermeidung, Abgabenbelastung und Haushaltsbelastung im Kontext des demografischen Wandels. Beitrag zur Entscheidung durch fundierte Analyse internationaler Rentenreformen in Dänemark, Kanada, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz sowie Ableitung von Reformoptionen für das deutsche Rentensystem, insbesondere hinsichtlich der Einführung einer steuerfinanzierten Grundrente, der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung und der Ausweitung kapitalgedeckter Altersvorsorge. Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen verschiedener Reformszenarien auf Rentenniveau, Beitragssätze und Bundeshaushalt bis 2050.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (4):