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134 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (134)

    • Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: 1. Einschränkungen im Leistungsanspruch für Geflüchtete abschaffen 2. Elektronische Gesundheitskarte für alle Geflüchteten bundesweit einführen 3. Übergangsbescheinigung bis zum Erhalt einer elektronischen Gesundheitskarte 4. Anspruch auf Sprachmittlung gesetzlich verankern
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 21/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe

    Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe..., ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2024
    • Beschreibung: Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bedarfe nach § 6 Abs. 1 AsylbLG möglich. Hiervon können..., ...Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 AsylbLG sollten jedoch völker..., ...richtlinienkonforme Auslegung des § 6 AsylbLG), daneben sollten aber...
    • Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
    • Beschreibung: Die Wohnsitzregelung gemäß § 12a AufenthG ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der nachhaltigen Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland. Sie verpflichtet Ausländer, die als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, ihren Wohnsitz in einem bestimmten Bundesland zu nehmen, in das sie während des Asylverfahrens zugewiesen wurden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Abschaffung bzw. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes

    Aktiv vom 22.08.2024 bis 05.01.2026

    Wieder aktiv seit 26.01.2026

    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Es geht um die Anwendung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und um die Auslagerung von Asylverfahren aus Deutschland in andere Staaten außerhalb der Europäischen Union. Es soll vermieden werden, dass das Nicht- Zurückweisungsgebot der Genfer Flüchtlingskonvention, Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und Rechte aus Sekundärrecht der Europäischen Union verletzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder..., ...§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E. Empfehlung: Um die...
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