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91 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung "« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (91)

    • Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 20.05.2026
    • Beschreibung: Die WVG setzt sich dafür ein, Resilienz im Gesundheitssystem durch robuste Alltagsstrukturen dauerhaft zu verankern. Konkret wird eine verbindliche Notfallreform gefordert, die stationäre und ambulante Versorgung sowie den Rettungsdienst verzahnt und Vergütungsstrukturen an bedarfsgerechter Versorgung statt am Krankenhausbesuch ausrichtet. Ergänzend treten die Mitglieder für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz mit rollierender Bevorratung und flexibilisierten Genehmigungsverfahren ein sowie für eine Reform der Medizinprodukteverordnung, europäische Produktionskapazitäten und den Einsatz digitaler Infrastrukturen als Resilienz-Multiplikator.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2214 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
    • Beschreibung: Die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünde mit Schwerpunkt in der Notfallmedizin, in Digitalisierung, Medizinischer Informatik, Register- und Versorgungsforschung begrüßen den vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 22. April 2026. Der Kabinettsentwurf setzt zentrale, seit Jahren fachlich begründete und aus der Versorgungspraxis geforderte Reformelemente um: die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 in einem Gesundheitsleitsystem, den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ), eine qualifizierte und softwarebasierte Ersteinschätzung, digitale Fallübergaben, den Versorgungskapazitätennachweis sowie die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2214 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
    • Beschreibung: Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung empfiehlt, die Versorgungsleistung und personellen Ressourcen der Psychotherapeut*innen stärker in den Fokus zu nehmen. Hierzu sollen die Befugnisse der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im SGB V erweitert werden um die Überweisungsbefugnis und die Befugnis, AU-Bescheinigungen auszustellen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2214 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ADAC Stiftung am 29.04.2026
    • Beschreibung: Die Reform der Notfallversorgung zielt auf eine effizientere, integrierte Versorgung durch zentrale Anlaufstellen und bessere Ressourcenverteilung ab. In diesem Zusammenhang regen wir die flächendeckende Implementierung und Nutzung von einheitlichen und vernetzten Ersthelfer-Alarmierungssystemen an. So kann die Reduktion des reanimationsfreien Intervalls bis zum Eintreffen der Rettung und damit die Lebensrettung einer erheblichen Anzahl von Menschen erreicht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2214 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
    • Beschreibung: Leitung und Verantwortung der zentralen Ersteinschätzungsstelle in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gesetzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen Öffnungszeiten der Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen im oder am Krankenhausstandort auf solche Zeiten beschränken, in denen reguläre Arztpraxen sowie mit dem INZ kooperierende Bereitschaftspraxen nicht geöffnet sind Flächendeckende aufsuchende Versorgung auf qualifizierte nichtärztliche Kräfte delegierbar, insbesondere bei Vorhandensein eines telemedizinischen ärztlichen Hintergrunddienstes Zeitliche Festlegung der offenen Sprechstunden bleibt im Ermessen und in der freien Entscheidung der vertragsärztlichen Leistungserbringer
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
    • Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Leitung und Verantwortung der zentralen Ersteinschätzungsstelle in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gesetzlich den KVen oder vom KH weisungsunabhängigem und i. Ü. ökonomisch unabhängigem Arzt übertragen Einbindung ambulanter Strukturen Öffnungszeiten d. Notdienstpraxen der KVen im oder am Krankenhausstandort auf Zeiten beschränken, in denen reguläre Arztpraxen sowie mit dem INZ kooperierende Bereitschaftspraxen nicht geöffnet sind flächendeckende aufsuchende Versorgung auf qualifizierte nichtärztliche Kräfte delegierbar, insbesondere bei Vorhandensein eines telemedizinischen ärztlichen Hintergrunddienstes zeitliche Festlegung der offenen Sprechstunden bleibt im Ermessen und in der freien Entscheidung der vertragsärztl. Leistungserbringer
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände Notaufnahmen perspektivisch schließen, die nicht Teil eines INZ sind; nur dort, wo sektorenübergreifend gemeinsam mit KVen qualifiz. Ersteinschätzung und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist, kann Notaufnahme weiterhin bestehen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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