Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (132)
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- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 24.06.2025
- Beschreibung: Änderung der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Systemgastronomie e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Umstellung der Tageshöchstarbeitszeit auf die Wochenhöchstarbeitszeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 26.05.2025
- Beschreibung: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Die restriktiven Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes schränken insb. KMU ein, den Wünschen der Arbeitnehmer*innen entgegenzukommen. Wir regen daher eine behutsame Novellierung des Arbeitszeitgesetzes an. Wir fordern: Wochenarbeitszeit, gelegentliche Ausweitung Höchstarbeitszeit, Reduzierung der Mindestruhezeit, keine Reform, die sich auf tarifliche Öffnungsklauseln beschränkt. Gerade im Mittelstand sind Tarifverträge historisch und gegenwärtig fremd und werden es aller Voraussicht nach auch künftig sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
- Beschreibung: Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 13.03.2025
- Beschreibung: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Ziel des Wirtschaftsrates: Die Arbeitszeit soll durch Fokussierung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt eine tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):