Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (492)
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: Die 12. GWB Novelle zielt auf eine effizientere Ausgestaltung des Kartellrechts, kombiniert Entlastungen - etwas in der Fusionskontrolle - jedoch mit erweiterten Eingriffsbefugnissen, insbesondere durch zusätzliche Datenerhebungen im Kraftstoffbereich. Aus der Sicht des en2x ist die Ausweitung dieses sektoralen Sonderregimes für den Kraftstoffmarkt nicht gerechtfertigt. Die Datenlage zeigt kein strukturelles Wettbewerbsproblem im deutschen Kraftstoffmarkt. en2x fordert, auf zusätzliche Eingriffe zu verzichten und die Regelungen wieder in den allgemeinen kartellrechtlichen Ordnungsrahmen zurückzuführen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle vom 5. Juni 2026..., ...Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle enthält aus Sicht..., ...sich bewusst, dass § 29a GWB bereits geltendes Recht..., ... Änderungen des § 47k GWB-E – beide zusammen bilden..., ...Sonderregimes (§§ 29a, 47k GWB) Die 12. GWB-Novelle..., ...Marktstufen (§ 47k Abs. 7 GWB‑E) Die neuen Befugnisse..., ...(§ 47k Abs. 7 S. 2 und 3 GWB‑E) en2x fordert einen..., ...(§ 47k Abs. 7 S. 4 und 5 GWB‑E) Die vorgesehene „..., ...Die Änderungen des § 47k GWB sind nicht isoliert zu ..., ...des Kraftstoffmarktes im GWB, insbesondere durch § 29a GWB. Während das allgemeine..., ... (§§ 59 ff. GWB) an, ohne an de-ren tatbestandliche..., ...Ausgestaltung werden § 29a GWB im Zusammenhang mit dem..., ...Sektoruntersuchung (§ 32f GWB) nach dem Ausbruch des ..., ... 2 Neufassung von § 47k GWB: Markttransparenzstelle..., ... (§ 47k Abs. 7 S. 2 u. 3 GWB-E) In der geplanten ..., ... (§ 47k Abs. 7 S. 4 u. 5 GWB-E) Der Entwurf sieht..., ...Geschäftsgeheimnissen (§ 47k Abs. 7 GWB-E i.V.m. § 56b GWB) ..., ...Verfahrenssicherheit (§ 47k Abs. 7 GWB-E i. V. m. §§ 59 ff. GWB..., ... des § 47k GWB‑E birgt das Risiko, ein...
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Reform des Vergaberechts
Aktiv vom 10.06.2025 bis 10.06.2026
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Die geplanten Änderungen im Vergaberecht (GWB und UVgO) zielen insbesondere auch auf die Stärkung des Mittelstands und kleiner und junger Unternehmen. Ebenso sollen Verfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden. Da die Regelungsinhalte Auswirkungen auf die bundesweiten Inklusionsbetriebe, die i.d.R. kleinere Unternehmen sind, haben, werden wir uns in das Gestzgebungsverfahren mit Stellungnahmen einbringen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts VergRTransfG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vergabetransformationspaket
Aktiv vom 01.10.2024 bis 20.08.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Auch die derzeitigen Bemühungen, das Vergaberecht zu vereinfachen und Vergabeverfahren zu beschleunigen, sind im Lichte der etablierten Vergabegrundsätze zu betrachten. Wirkliche Vereinfachung bedeutet aber auch, den rechtlichen Flickenteppich im Unterschwellenbereich zu beseitigen.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Losgrundsatzes (§ 97 Abs. 4 GWB) Zur Flexibilisierung ..., ...aus Drittstaaten (§ 112a GWB) Der Entwurf des § 112a GWB betreffend einen möglichen..., ...unzureichend. § 112a Abs. 3 GWB, der die Möglichkeit des..., ...Begründung zu § 112a Abs. 3 GWB ist kein Grund dafür ..., ... die Vorgaben in § 120a GWB neue Bürokratie entsteht..., ...heißt es zu § 120a Abs. 1 GWB: „Die Berücksichtigung ..., ... § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB zwar nach wie vor so ein..., ... Schlechtleistung (§ 124 GWB) Der Referentenentwurf..., ...Alternativsanktionen (§ 135 Abs. 4 GWB) § 135 Abs. 4 GWB sieht..., ...Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 GWB) Abgesehen davon, dass..., ...158 Abs. 3, 161 Abs. 1 GWB), die Möglichkeit, nach..., ... und § 122 Abs. 3 Satz 1 GWB. h) Nachforderungen von..., ...aus Drittstaaten (§ 112a GWB) Der Entwurf des § 112a GWB betreffend einen möglichen..., ... die Vorgaben in § 120a GWB neue Bürokratie entsteht..., ... § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB zwar nach wie vor so ein..., ... Schlechtleistung (§ 124 GWB) Der Referentenentwurf..., ...Alternativsanktionen (§ 135 Abs. 4 GWB) § 135 Abs. 4 GWB sieht..., ...158 Abs. 3, 161 Abs. 1 GWB), die Möglichkeit, nach...
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Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Aktiv vom 27.06.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Eine öffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung im Bereich der Verbraucherrechte wird abgelehnt. Sollte diese gleichwohl eingeführt werden, ist der Anwendungsbereich für diese Form der Rechtsdurchsetzung auch unter Berücksichtigung des politisch unterstellten Handlungsbedarfs eng zu begrenzen. Insbesondere darf ein behördliches Tätigwerden nur in Betracht kommen, soweit eine wirksame private Rechtsdurchsetzung aufgrund des konkreten Sachverhalts in der Praxis ausgeschlossen ist. Hierzu sind konkrete Voraussetzungen zu normieren, deren Vorliegen von der tätig werdenden Behörde substantiiert zu begründen ist. Eine parallele Rechtsdurchsetzung im Rahmen des bestehenden (privaten) Instrumentariums und durch eine Behörde ist auszuschließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Aktiv vom 24.06.2024 bis 08.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Aktiv vom 25.06.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Aktiv vom 27.06.2024 bis 01.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Aktiv vom 25.06.2024 bis 02.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Beibehaltung und Stärkung des in § 97 Abs. 4 GWB geregelten Losgrundsatzes
Aktiv vom 03.06.2024 bis 27.05.2026
- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsfreundlichen Vergabe lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich Planen und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werde. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1, Nr. 2 § 97 Absatz 4 GWB In der Begründung zu den..., ...Änderungen in § 97 Abs. 4 GWB wird ausgeführt, dass die..., ...Änderungen des § 103 Abs. 3 GWB und des § 2 VgV wird betont..., ...Änderung des § 97 Abs. 4 GWB Wirklichkeit werden. ..., ... 6 b) § 103 Absatz 3 GWB Durch die Änderung des § 103 Abs. 3 GWB wird klargestellt, dass..., ... Art. 1, Nr. 16 § 120a GWB Bekanntermaßen stellt der..., ... in § 122 GWB und die hiermit verbundenen..., ...im höherrangigen § 122 GWB selbst zu verankern. ..., ..., Nr. 32 § 166 Absatz 3 GWB Die Förderung des Einsatzes..., ...Änderung des § 103 Abs. 3 GWB. 10. VergabeRTransfG ..., ...VTP vom 1.11.2024 7 122 GWB für wünschenswert. Wie ..., ...Verfügung. § 97 Absatz 4 GWB Wir begrüßen es sehr und..., ... § 103 Absatz 3 Satz 1 GWB Durch die Änderung des § 103 Abs. 3 Satz 1 GWB wird klargestellt, dass..., ... in § 122 GWB und die hiermit verbundenen..., ... nach § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB zu wahren ist. Diesen..., ...Änderung des § 103 Abs. 3 GWB. § 17 Absatz 5 VgV Den..., ...höherrangigen § 122 Abs. 4 GWB verankert werden sollte..., ... § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB auch in § 75 Abs. 4 VgV...