Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (109)
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 18.03.2026
- Beschreibung: Die gesetzliche Rente steht angesichts des demographischen Wandels vor großen Herausforderungen. Kapitalmarktorientierte Vorsorgelösungen bieten hier große Chancen. Es braucht eine integrative Reform über alle drei Säulen, um das Rentenniveau zu sichern und den Bundeshaushalt zu entlasten. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) muss als stabilisierende Säule betrachtet werden, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente zur Sicherung des Lebensstandards im Alter beiträgt. Die bAV muss vereinfacht und auf breitere Beine gestellt werden. Die bAV-Quote liegt in Deutschland aktuell bei nur 52%. Zur Erhöhung der Teilnahmeqoute empfahl die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Einführung eines auto-enrollments mit opt-out Option sowie steuerliche Anreize oder Subventionen für Geringverdiener.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: AG und Versorgungseinrichtungen droht erheblicher Aufwand, v.a. wenn gleichzeitig der Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend gemacht wird: Arbeitsrechtliche Vereinbarungen und Verwaltungsprozesse wären anzupassen. Das Inkrafttreten der Änderung sollte frühestens 1 bis 2 Jahre nach Verkündung des Gesetzes erfolgen und die Neuregelung auch nur für Neuzusagen ab Verkündung des Gesetzes gelten. Im Gesetzestext und nicht nur in der Begründung soll zum Ausdruck kommen, dass weiterhin Bedingungen als Vss. für den Bezug einer bAV vereinbart werden können. Teilrenten aus der GRV sollten erst ab 75% eine bAV auslösen können. Für Gesamtversorgungszusagen bedarf es gesonderter Lösungen. Ein gesetzl. Anspruch auf eine Teilbetriebsrente darf nicht entstehen und Vereinbarungen müssen unberührt bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Versorgungszusagen in der bAV genießen einen derart hohen Besitzstandsschutz, dass selbst in zukünftige Zuwächse kaum eingegriffen werden kann. Immer größere Anteile des Aufwandes für betriebliche Altersversorgung fließen in Betriebsrentenanpassungen und die Dotierung bestehender Zusagen. Immer geringere Anteile des Aufwandes für betriebliche Altersversorgung stehen für die Dotierung neuer Zusagen zur Verfügung. Bereits erteilte Zusagen sollten vor diesem Hintergrund im Interesse von mehr Generationengerechtigkeit für die Zukunft abänderbar sein, unabhängig davon, ob sie kollektivrechtlich erteilt wurden oder nicht. Unter Berücksichtigung des rechtlich garantierten Besitzstandsschutzes sollte geprüft werden, inwieweit in zukünftige Zuwächse von Versorgungszusagen eingegriffen werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 29.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge gefördert werden. Diese Weiterverbreitung kann aus Arbeitgebersicht nur gelingen, wenn keinerlei Haftungsrisiken für Arbeitgeber bestehen und der administrative Aufwand begrenzt wird. Wir setzen uns dafür ein, eine reine Beitragszusage - ohne Tarifzwang - in Deutschland einzuführen, um so eine wirksame Enthaft zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BUNDESVERBAND DER BETRIEBSRENTNER am 03.07.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rechtsförmlichkeit hinsichtlich der Klarheit, Allgemein-Verständlichkeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BlackRock Asset Management Deutschland AG am 01.11.2024
- Beschreibung: Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere Fokus auf kostengünstige und flexible Lösungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde ein Freibetrag bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrages auf Betriebsrentenleistungen eingeführt. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt allerdings weiterhin nur eine (gleichhohe) Freigrenze. Diese Rechtslage ist für die Betroffenen kaum nachvollziehbar. Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten finden weder Freigrenze noch Freibetrag Anwendung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Bereits erteilte Zusagen sollten im Interesse von mehr Generationengerechtigkeit für die Zukunft abänderbar sein, unabhängig davon, ob sie kollektivrechtlich erteilt wurden oder nicht. Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich garantierten Besitzstandsschutzes sollte geprüft werden, inwieweit in zukünftige Zuwächse von Versorgungszusagen eingegriffen werden kann. Übertriebener Besitzstandsschutz darf nicht die Hoffnungen der jüngeren Generation auf Betriebsrentenzusagen zunichtemachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Als die Zinsen auf Talfahrt gingen und folglich auch der Höchstrechnungszins kontinuierlich gesenkt wurde, haben DAV und IVS Berechnungen vorgelegt, die zeigen, dass der Zeitpunkt kommen wird, zu dem die Beitragszusage mit Mindestleistung für den Markt nicht mehr darstellbar sein würde. Bei einem Höchstrechnungszins von 0,25 % war das definitiv der Fall. Mit der Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1 % per 1.1.2025 ist das Problem entschärft, aber nicht gelöst. Das gilt um so mehr, als derzeit für die private Vorsorge eine Absenkung der 100 %-Garantie für versicherungsförmige Produkte geplant wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Private geförderte Altersvorsorge
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Entsprechend ist die Riester-Rente, nach anfänglich großem Erfolg, seit Jahren nur noch eine Randerscheinung im Markt. Trotz seit langem vorliegenden Reformvorschlägen haben es verschiedene Bundesregierungen in den letzten Jahren versäumt, die PGA so zu reformieren, dass Sparern wieder eine attraktive, renditestarke und effizient geförderte Produktlösung zur Verfügung steht. Der dadurch entstandene Vertrauensverlust in staatlich geförderte Elemente der privaten (und betrieblichen) Altersvorsorge ist spürbar.
- Betroffene Bundesgesetze (1):