Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (247)
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- Angegeben von: Green Legal Impact Germany e.V. am 15.07.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für ein effektives und langfristig wirksames Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur in Deutschland ein, mit dem die natürliche Infrastruktur rechtlich der grauen Infrastruktur gleichgestellt wird.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 15.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Naturschutz- und Kompensationsrechts für Infrastrukturvorhaben. Hierzu gehören insbesondere Regelungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zur Durchführung und Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen, zur Standardisierung naturschutzfachlicher Prüfungen, zum Flächenmanagement sowie zur Ausgestaltung naturschutzrechtlicher Anforderungen bei Planung, Genehmigung, Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.07.2026
- Beschreibung: Der BDEW fordert Änderungen am Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Der BDEW setzt sich für eine Anpassung der Regelungen zum überragenden öffentlichen Interesse und der Natürlichen Infrastruktur, die Streichung der vorgesehenen Malus-Regelungen sowie für praktikable Vorgaben zur Realkompensation bei Turm- und Mastbauten ein. Zudem fordert der BDEW rechtssichere Sonderregelungen für Energieleitungen und eine praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen zu Naturgutschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 14.07.2026
- Beschreibung: MIRO lehnt den Referentenentwurf zum NatInfG ab. Aus Sicht der Gesteinsindustrie führt die Kombination aus gesetzlicher Aufwertung bestimmter Naturschutzbelange, neuer Kulisse der Natürlichen Infrastruktur, zusätzlichen Kompensationsanforderungen, erhöhten Ersatzzahlungen, Ausweitung des Biotopverbunds und unzureichenden Übergangsregelungen zu erheblichen Risiken für die standortgebundene Gewinnung mineralischer Rohstoffe. MIRO setzt sich dafür ein, Flächenkonkurrenz, zusätzliche Kosten und Verfahrensrisiken zulasten der heimischen Rohstoffversorgung zu vermeiden. Regionalplanerisch gesicherte und zu sichernde Rohstoffflächen, bestehende Gewinnungsstandorte, Anschlussflächen und Erweiterungsvorhaben sollen geschützt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 10.07.2026
- Beschreibung: Ablehnung des Gesetzesentwurfs in der vorliegenden Form und Forderung nach grundlegender Überarbeitung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DFMG Deutsche Funkturm GmbH am 06.07.2026
- Beschreibung: Auswahlmöglichkeit für Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Die geplante Einfügung eines neuen § 6 Absatz 5a BNatSchG soll u. a. Träger von Vorhaben, Betreiber von Anlagen und Infrastruktureinrichtungen verpflichten, der für Naturschutz zuständigen Behörde auf Aufforderung ihre Daten zu Vorkommen wild lebender Tier- und Pflanzenarten etc. herauszugeben, sofern diese Daten in ein Planungs- oder Zulassungsverfahren eingebracht worden sind. Es bestehen erhebliche rechtliche – namentlich verfassungsrechtliche – Bedenken gegenüber einer solchen Pflicht. Der Gesetzentwurf sollte grundlegend überarbeitet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Das Gesetz sollte den Erhalt der natürlichen Infrastruktur ermöglichen, indem es Ersatzgeldzahlungen sowie Fördermaßnahmen bündelt und in eine kohärente Naturflächenkulisse lenkt. In der Kulisse muss ein Vorrang des Naturschutzes im Sinne eines überragenden öffentlichen Interesses gelten. In der Naturflächenkulisse sind beschleunigte Verfahren zur Umsetzung von Natur-schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Neben Naturschutz- und Wasserbehörden sollten auch private Träger wie Naturschutz-stiftungen, Landschaftspflegeverbände oder Landeigentümer in der gesetzlichen Kulisse einfach und schnell Projekte umsetzen, diese sichern und langfristig Verbesserungen er-reichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ARGE AGDW-Die Waldeigentümer/Familienbetriebe Land und Forst e.V. GbR am 01.07.2026
- Beschreibung: Mit der Verordnung wird darauf abgezielt, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen einzudämmen. Ziel der Verordnung ist es, Maßnahmen einzuführen, mit denen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden. Die ARGE setzt sich dafür ein, dass die entsprechenden nationalen Wiederherstellungspläne unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts einer stabilen Agrar- und Forstwirtschaft, der Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion sowie unter Wahrung der grundrechtlich geschützten Eigentumsrechte erstellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Positionspapier zur Festlegung eines adäquaten Schellenwert (Probabilistik).Abstandsradien sind als Bemessungshilfe für die Signifikanzbewertung überholt. Die Probabilistik ist wissenschaftlich validiert, kann Habitatpräferenzen berücksichtigen und Bewegungsmuster von Vögeln prognostizieren. Eine neu erarbeitete wissenschaftliche Methode darf nicht durch ein Angleichen an überholte Prüfbereiche und Regelvermutungen entwertet werden. Ein angemessener Schwellenwert für den Rotmilan beträgt 10 % relativ zum allgemeinen Lebensrisiko. Daraus lässt sich ein absoluter Schwellenwert (pro Individuum/WEA/Jahr) errechnen. Der Schwellenwert muss frei von Vorsorge sein und politisch in der Abwägung der unterschiedlichen Interessen festgelegt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):