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80 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (80)

    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
    • Beschreibung: Versorgungszusagen in der bAV genießen einen derart hohen Besitzstandsschutz, dass selbst in zukünftige Zuwächse kaum eingegriffen werden kann. Immer größere Anteile des Aufwandes für betriebliche Altersversorgung fließen in Betriebsrentenanpassungen und die Dotierung bestehender Zusagen. Immer geringere Anteile des Aufwandes für betriebliche Altersversorgung stehen für die Dotierung neuer Zusagen zur Verfügung. Bereits erteilte Zusagen sollten vor diesem Hintergrund im Interesse von mehr Generationengerechtigkeit für die Zukunft abänderbar sein, unabhängig davon, ob sie kollektivrechtlich erteilt wurden oder nicht. Unter Berücksichtigung des rechtlich garantierten Besitzstandsschutzes sollte geprüft werden, inwieweit in zukünftige Zuwächse von Versorgungszusagen eingegriffen werden kann.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu verbreiten und insbesondere für kleinere Unternehmen sowie Geringverdiener attraktiver zu gestalten. Er knüpft im Wesentlichen an dem bereits aus der letzten Legislaturperiode vorliegenden Referentenentwurf aus dem BMAS an, der nur leicht angepasst und aktualisiert wurde und ermöglicht es auf diese Weise, zügig notwendige Reformen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. Der BDV begrüß die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen – insbesondere zum Opting-Out-Modell, zum Sozialpartnermodell und zur Geringverdienerförderung – Diskussionsbedarf.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 06.08.2025
    • Beschreibung: Einige Regelungsbereiche erfordern aus Vermittlersicht Nachbesserungen – insbesondere im Hinblick auf Bürokratievermeidung, Rechtsklarheit und Förderoffenheit gegenüber allen Durchführungswegen und Zielgruppen. Der Erfolg der Reform wird wesentlich davon abhängen, ob sie auch in der Breite vermittelt und angenommen werden kann – dabei spielen unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler eine zentrale Rolle.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 06.08.2025
    • Beschreibung: Möglichkeiten zum Ausbau des Sozialpartnermodells und Lockerungen des Einschlägigkeitsgebotes bleiben hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten betroffener Berufsgruppen in den Freien Berufen zurück. Erforderlichkeit der Ergänzung des Einschlägigkeitserfordernisses hinsichtlich der Bezugnahme anderer Branchen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
    • Beschreibung: Wir regen eine Übergangsregelung in § 13 BetrAVG bzgl. der erfreulichen Änderung in § 6 Satz 1 BetrAVG zur Teilrente an, um die Versorgungsordnungen an die neue Rechtslage anpassen zu können. Mit Blick auf die erfreulichen Änderungen der AnlV (insb. Erhöhung der RK-Quote auf 40% und Einführung einer 5%-Infrastrukturquote) regen wir weitere Klarstellungen an (Infrastrukturquote; Öffnungsklausel) und korrespondierende Erhöhungen der Unterquoten der RK-Quote an. zudem regen wir eine Änderung der SvEV an, so dass der Hinzurechnungsbetrag generell keine Anwendung auf die so genannten Minijobs findet. Zudem regen wir zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten der Immobiliendirektanlage an.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
    • Beschreibung: Öffnung der Sozialpartnermodelle der bAV für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen im Bertriebsrentengesetz, Öffnung der Opt-Out Lösungen für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen, Vereinfachung von Abfindungen von Anwartschaften und Betriebsrenten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
    • Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 01.08.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen der rechtliche Rahmen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) fortentwickelt, Verbreitungshindernisse beseitigt und neue Anreize gesetzt werden. Als Einzelmaßnahmen werden u.A. Sozialpartnermodelle weiterentwickelt, Impulse im Finanzaufsichtsrecht gesetzt sowie Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen besser gefördert. Wir begrüßen das Ziel der weiteren Verbreitung der bAV. Aus Sicht der Allianz kann dies nur gemeinsam mit den bestehenden Durchführungswegen und Versorgungswerken gelingen. Es ist daher wichtig, dass diese im Interesse der Anwärter und Rentner sowie der die Versorgung zusagenden Arbeitgeber weiterhin gleichberechtigt gefördert werden. Wir setzen uns zudem für die grundsätzlich freiwillige bAV ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze...
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