Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (154)
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Laut aktuellen Berechnungen der Prognos AG im Auftrag der INSM übersteigen die tatsächlichen Kosten die bisherigen Schätzungen deutlich: Bis 2050 entstünde eine zusätzliche Belastung von fast 480 Milliarden Euro – das entspricht in etwa dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Die jährlichen Mehrkosten stiegen gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Milliarden Euro (2031) auf 27 Milliarden Euro (2050). Der von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf geht damit weit über den Koalitionsvertrag hinaus, der „nur“ eine Zusatzbelastung von insgesamt gut 123 Milliarden Euro bis 2050 gegenüber der aktuellen Rechtslage verursachen würde. Schon diese Koalitionsvereinbarung ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ein Fehler.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MLP SE am 04.02.2026
- Beschreibung: Erhalt aktueller Informationen zu den Beratungen nach Vorstellung der Ergebnisse der Alterssicherungskommission ("Rentenkommission") sowie den sich daraus ableitenden Gesetzgebungsverfahren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SGB VI Anpassungsgesetz (BMAS)
Aktiv vom 02.01.2026 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
- Beschreibung: Mit dem Referentenentwurf soll zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beigetragen und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt werden. Zudem soll ein individuelles, personzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement für Leistungen zur beruflichen Teilhabe bei der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Aus der DVfR wird ausschließlich zum Fallmanagement Stellung genommen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 12.11.2025
- Beschreibung: Umfassende Rentenform zur Sicherung der Finanzierbarkeit; Verlängerung der Lebensarbeitszeit; Abschaffung von Frühverrentungsanreizen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der DF fordert die rentenrechtliche Anerkennung von drei Entgeltpunkten für die Erziehung, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Den Zahlstellen von Versorgungsbezügen werden erneut Meldepflichten auferlegt. Der GDV bedauert dies. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die private Wirtschaft passt nicht zum Ziel des Bürokratieabbaus, insbesondere zum Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu entbürokratisieren. Zudem sind die vorgesehenen Fristen für die Umsetzung der Meldepflichten zu kurz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Änderung von § 172a SGB VI mit dem Ziel, dass die seit Oktober 2022 geltende Berechnungsweise für den Arbeitgeberbeitrag bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 f. SGB IV) auch für Beschäftigte greift, die als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen: Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 29.07.2025
- Beschreibung: Die geplante dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent würde zu erheblichen Kostenbelastungen führen und den nötigen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung in die Höhe treiben. Das lehnen wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage ab. Aus diesen Gründen ist auch die geplante Ausweitung der Mütterrente abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):