Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (659)
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Viele Biogasanlagen mit Inbetriebnahme 2004–2005 verlieren 2025 ihre EEG-Vergütung und konnten wegen überzeichneter Ausschreibungen keine Anschlussförderung sichern. Ohne Unterstützung droht ihre Stilllegung, mit Verlust flexibler Strom- und Wärmekapazitäten. Der Fachverband Biogas fordert daher die Einführung einer bundesfinanzierten De-minimis-Beihilfe von bis zu 300.000 € je Anlage über maximal drei Jahre. Die Hilfe soll Capex-Kosten decken, aus ungenutzten EEG-Haushaltsmitteln finanziert werden und kurzfristig ohne Gesetzesänderung oder EU-Notifizierung eingeführt werden können. So bleibt Versorgungssicherheit gewahrt und regionale Wertschöpfung gestärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Biogasanlagen sind steuerbare Erzeuger, deren flexible Einspeisung Netzengpässe vermeiden und Versorgungssicherheit stärken kann. Der bestehende Förderrahmen kollidiert jedoch mit starren Netzanschlussprozessen, sodass effiziente Flexibilisierung ausgebremst wird. Der Fachverband Biogas fordert daher die verpflichtende Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen nach §8a EEG, differenziert nach steuerbaren und fluktuierenden Technologien. Statt starrer Zeitscheiben sollen dynamische Kriterien wie Spannung und Frequenz genutzt werden. So können Redispatch- und Netzausbaukosten gesenkt, Investitionen erleichtert und die Integration von Biogas in das Energiesystem beschleunigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Viele Biogasanlagen mit Inbetriebnahme 2004–2005 verlieren 2025 ihre EEG-Vergütung und konnten wegen überzeichneter Ausschreibungen keine Anschlussförderung sichern. Ohne Unterstützung droht ihre Stilllegung, mit Verlust flexibler Strom- und Wärmekapazitäten. Der Fachverband Biogas fordert daher die Einführung einer bundesfinanzierten De-minimis-Beihilfe von bis zu 300.000 € je Anlage über maximal drei Jahre. Die Hilfe soll Capex-Kosten decken, aus ungenutzten EEG-Haushaltsmitteln finanziert werden und kurzfristig ohne Gesetzesänderung oder EU-Notifizierung eingeführt werden können. So bleibt Versorgungssicherheit gewahrt und regionale Wertschöpfung gestärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: LEAG GmbH am 03.11.2025
- Beschreibung: Mit dem Auslaufen des bisherigen EEG-Förderrahmens ab 2027 steht Deutschland vor einer grundlegenden Neuausrichtung der Ausbauinstrumente für Erneuerbare Energien (EE). Die LEAG schlägt für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Umsetzung vor: 1. Schnelle, EU-konforme Anpassung der EEG-Vergütungssystematik auf Basis zweiseitiger Differenzverträge ohne Marktwertkorridor 2. Signifikante Reduktion negativer Stunden durch Behebung von Fehlanreizen bei der Direktvermarktung (durch mengenbasierte Förderung) 3. Verzicht auf eine kurzfristige Einführung riskanter Financial Contracts for Difference
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Viele Biogasanlagen mit Inbetriebnahme 2004–2005 verlieren 2025 ihre EEG-Vergütung und konnten wegen überzeichneter Ausschreibungen keine Anschlussförderung sichern. Ohne Unterstützung droht ihre Stilllegung, mit Verlust flexibler Strom- und Wärmekapazitäten. Der Fachverband Biogas fordert daher die Einführung einer bundesfinanzierten De-minimis-Beihilfe von bis zu 300.000 € je Anlage über maximal drei Jahre. Die Hilfe soll Capex-Kosten decken, aus ungenutzten EEG-Haushaltsmitteln finanziert werden und kurzfristig ohne Gesetzesänderung oder EU-Notifizierung eingeführt werden können. So bleibt Versorgungssicherheit gewahrt und regionale Wertschöpfung gestärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 01.10.2025
- Beschreibung: - Kleine PV-Dachanlagen sind unverzichtbar: Sie treiben die Energiewende in Städten voran, wo Dachflächen oft die einzige Option sind. - Förderung bleibt notwendig: Ein vollständiger Förderstopp gefährdet die Wirtschaftlichkeit und behindert den weiteren Ausbau. - Marktrückgang stoppen: Der Aufdach-PV-Markt schrumpft bereits – weitere Rückgänge gefährden Arbeitsplätze und Branchenstabilität. - Dachpotenziale voll ausschöpfen: Ohne Förderung werden Anlagen zu klein dimensioniert, und wichtige Flächen bleiben ungenutzt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Förderung für Gebäude-PV-Anlagen erhalten. Ausgewogenes Verhältnis beim Zubau von Gebäude- und Freiflächen-PV-Anlagen beibehalten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EWE AG am 30.09.2025
- Beschreibung: Die Europäische Kommission muss die bestehenden Regelungen überarbeiten, indem sie das Zusätzlichkeitskriterium von 2028 auf 2035 verschiebt. Diese Anpassung gibt Marktakteuren mehr Zeit, in zusätzliche erneuerbare Energiekapazitäten zu investieren und gefährdet gleichzeitig nicht die Versorgungssicherheit. Die stündliche Gleichzeitigkeit des Strombezugs muss langfristig auf monatlich festgelegt werden. Eine stündliche Korrelation ist praxisuntauglich, führt zu unnötigen Kosten und macht Wasserstoffprojekte unwirtschaftlich. Eine monatliche Regelung hingegen schafft dringend benötigte Flexibilität, ohne das Erreichen der Klimaziele zu gefährden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Das Positionspapier erläutert, welche Leitplanken bei der Einführung eines rechtssicheren und praktikablen Abschöpfungsmechanismus eingehalten werden müssen. Auf Grundlage der bisherigen praktischen Erfahrungen skizziert es die Lehren aus den Umsetzungsschwierigkeiten des Strompreisbremsengesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):