Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (102)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Unterstützungskassen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG und der §§ 1 bis 3 KStDV von der Körperschaftsteuer befreit. Erforderlich ist u. a., dass die Leistungen der Unterstützungskassen an deren Leistungsempfänger die Grenzwerte gem. § 2, § 3 Nr. 3 KStDV nicht überschreiten. Die letzte Anpassung der Höchstgrenzen fand mit Wirkung zum 13.6.1993 statt, also vor nunmehr über 30 Jahren. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) ist im Zeitraum von Juni 1993 bis zum Februar 2024 um insgesamt 73,68%, die Durchschnittsentgelte der gesetzlichen Rentenversicherung im gleichen Zeitraum um 88,04%. Wir empfehlen eine entsprechende Anhebung der Höchstbeträge sowie eine dynamische Koppelung z.B. an die Beitragsbemessungsgrenze West oder die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 4 Abs. 2, 4 und 5 BetrAVG die Übertragung der Verpflichtung..., ...Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG. In der Praxis unterliegen..., ...Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG zu hohen Zusatzaufwänden...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Zusammenhang mit Überlegungen über eine Entlastung von Rentnern von Einkommenssteuererklärungspflicht halten aba, gemeinsam mit GDV und DRV Bund, das Modell einer Quellenbesteuerung für nicht praktikabel. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Versorgungsträger als auszahlende Stellen sprechen sich die Verbände für das Modell einer erklärungslosen Amtsveranlagung aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 4 Abs. 2, 4 und 5 BetrAVG die Übertragung der Verpflichtung..., ...Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG. In der Praxis unterliegen..., ...Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG zu hohen Zusatzaufwänden...
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Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betriebsrenten erleichtern (§ 3 BetrAVG) ......................., ...Betriebsrenten erleichtern (§ 16 BetrAVG) ...... 29 50. Einheitliche..., ...Betriebsrenten erleichtern (§ 3 BetrAVG) Problem: Als Folge ..., ...Betriebsrenten erleichtern (§ 16 BetrAVG) Problem: Die gesetzlichen..., ...Betriebsrenten nach § 16 Abs. 1 BetrAVG sollte - wie heute schon...
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Stabilisierung des Rentenniveaus und Aufbau Generationenkapital gesetzliche Rentenversicherung
Aktiv vom 28.05.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Alterssicherung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG), werden die im Schnitt...
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- Angegeben von: Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Alterssicherungskommission soll umfangreiche Handlungsempfehlungen für alle Säulen der Altersvorsorge erarbeiten. Darunter auch für die betriebliche Altersvorsorge. Zu deren Stärkung wünschen wir uns bedarfsgerechte und kundenorientierte Betriebsrentenmodelle, insbesondere eine Vereinfachung im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (kmU).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Höhere Startrenten könnten die Attraktivität der bAV steigern, wenn Überschussanteile ab Rentenbeginn in eine variable Zusatzrente fließen, ohne die garantierte Mindestleistung zu gefährden. Das IVS schlägt hierfür eine Ergänzung vor, um diesen Ansatz auch bei Direktversicherungen und Pensionskassen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Arbeitsrechtlich Eingriffe in zukünftige Anwartschaftszuwächse (Future Service) sollten ermöglicht werden, wenn sie aufsichtsrechtlich zulässig sind – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers. Nur so lassen sich tarifliche Anpassungen etwa bei Pensionskassen rechtssicher in bestehenden Zusagen nachvollziehen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: - Vereinfachung und Flexibilisierung der betrieblichen Altersvorsorge und des Sozialpartnermodells - Absenkung der Beitragsgarantien außerhalb des Sozialpartnermodells auf 80% - Verbesserung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Aktiv vom 01.08.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 01.08.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen der rechtliche Rahmen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) fortentwickelt, Verbreitungshindernisse beseitigt und neue Anreize gesetzt werden. Als Einzelmaßnahmen werden u.A. Sozialpartnermodelle weiterentwickelt, Impulse im Finanzaufsichtsrecht gesetzt sowie Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen besser gefördert. Wir begrüßen das Ziel der weiteren Verbreitung der bAV. Aus Sicht der Allianz kann dies nur gemeinsam mit den bestehenden Durchführungswegen und Versorgungswerken gelingen. Es ist daher wichtig, dass diese im Interesse der Anwärter und Rentner sowie der die Versorgung zusagenden Arbeitgeber weiterhin gleichberechtigt gefördert werden. Wir setzen uns zudem für die grundsätzlich freiwillige bAV ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Als die Zinsen auf Talfahrt gingen und folglich auch der Höchstrechnungszins kontinuierlich gesenkt wurde, haben DAV und IVS Berechnungen vorgelegt, die zeigen, dass der Zeitpunkt kommen wird, zu dem die Beitragszusage mit Mindestleistung für den Markt nicht mehr darstellbar sein würde. Bei einem Höchstrechnungszins von 0,25 % war das definitiv der Fall. Mit der Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1 % per 1.1.2025 ist das Problem entschärft, aber nicht gelöst. Das gilt um so mehr, als derzeit für die private Vorsorge eine Absenkung der 100 %-Garantie für versicherungsförmige Produkte geplant wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):