Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (87)
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 29.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge gefördert werden. Diese Weiterverbreitung kann aus Arbeitgebersicht nur gelingen, wenn keinerlei Haftungsrisiken für Arbeitgeber bestehen und der administrative Aufwand begrenzt wird. Wir setzen uns dafür ein, eine reine Beitragszusage - ohne Tarifzwang - in Deutschland einzuführen, um so eine wirksame Enthaft zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Aktiv vom 01.08.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 01.08.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen der rechtliche Rahmen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) fortentwickelt, Verbreitungshindernisse beseitigt und neue Anreize gesetzt werden. Als Einzelmaßnahmen werden u.A. Sozialpartnermodelle weiterentwickelt, Impulse im Finanzaufsichtsrecht gesetzt sowie Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen besser gefördert. Wir begrüßen das Ziel der weiteren Verbreitung der bAV. Aus Sicht der Allianz kann dies nur gemeinsam mit den bestehenden Durchführungswegen und Versorgungswerken gelingen. Es ist daher wichtig, dass diese im Interesse der Anwärter und Rentner sowie der die Versorgung zusagenden Arbeitgeber weiterhin gleichberechtigt gefördert werden. Wir setzen uns zudem für die grundsätzlich freiwillige bAV ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde ein Freibetrag bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrages auf Betriebsrentenleistungen eingeführt. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt allerdings weiterhin nur eine (gleichhohe) Freigrenze. Diese Rechtslage ist für die Betroffenen kaum nachvollziehbar. Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten finden weder Freigrenze noch Freibetrag Anwendung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zentrale Säule der Alterssicherung. Die Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge muss vorangetrieben werden. Hierzu sind in erster Linie Entlastungen der Arbeitgeber bei der Administration wie auch der Haftung nötig. Für entsprechende Anpassungen setzen wir uns ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Xempus AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 04.11.2025
- Beschreibung: Die betriebliche Altersvorsorge soll dahingehend weiterentwickelt werden, dass die Entgeltumwandlung verbrauchergerechter gestaltet wird und die Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel verbessert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: AG und Versorgungseinrichtungen droht erheblicher Aufwand, v.a. wenn gleichzeitig der Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend gemacht wird: Arbeitsrechtliche Vereinbarungen und Verwaltungsprozesse wären anzupassen. Das Inkrafttreten der Änderung sollte frühestens 1 bis 2 Jahre nach Verkündung des Gesetzes erfolgen und die Neuregelung auch nur für Neuzusagen ab Verkündung des Gesetzes gelten. Im Gesetzestext und nicht nur in der Begründung soll zum Ausdruck kommen, dass weiterhin Bedingungen als Vss. für den Bezug einer bAV vereinbart werden können. Teilrenten aus der GRV sollten erst ab 75% eine bAV auslösen können. Für Gesamtversorgungszusagen bedarf es gesonderter Lösungen. Ein gesetzl. Anspruch auf eine Teilbetriebsrente darf nicht entstehen und Vereinbarungen müssen unberührt bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Versorgungszusagen in der bAV genießen einen derart hohen Besitzstandsschutz, dass selbst in zukünftige Zuwächse kaum eingegriffen werden kann. Immer größere Anteile des Aufwandes für betriebliche Altersversorgung fließen in Betriebsrentenanpassungen und die Dotierung bestehender Zusagen. Immer geringere Anteile des Aufwandes für betriebliche Altersversorgung stehen für die Dotierung neuer Zusagen zur Verfügung. Bereits erteilte Zusagen sollten vor diesem Hintergrund im Interesse von mehr Generationengerechtigkeit für die Zukunft abänderbar sein, unabhängig davon, ob sie kollektivrechtlich erteilt wurden oder nicht. Unter Berücksichtigung des rechtlich garantierten Besitzstandsschutzes sollte geprüft werden, inwieweit in zukünftige Zuwächse von Versorgungszusagen eingegriffen werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BUNDESVERBAND DER BETRIEBSRENTNER am 03.07.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rechtsförmlichkeit hinsichtlich der Klarheit, Allgemein-Verständlichkeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Höhere Startrenten könnten die Attraktivität der bAV steigern, wenn Überschussanteile ab Rentenbeginn in eine variable Zusatzrente fließen, ohne die garantierte Mindestleistung zu gefährden. Das IVS schlägt hierfür eine Ergänzung vor, um diesen Ansatz auch bei Direktversicherungen und Pensionskassen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):