Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.201)
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Einsichtnahme in die Patientenakte
Aktiv vom 19.07.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 19.07.2024
- Beschreibung: Bedingt durch aktuelle EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 26.10.2023, Az C-307/22) ist eine Neuregelung des § 630g BGB zur Einsichtnahme in die Patientenakte geplant. Die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie soll sich danach künftig auch auf den Anspruch nach § 630g Abs. 1 BGB erstrecken. Damit sollen § 630g BGB und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Erhalt einer Kopie der Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO miteinander in Einklang gebracht werden. Der VID setzt sich in diesem Zusammenhang für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Umgang mit Patientenakten und Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der (insolvenzbedingten) Schließung von Gesundheitseinrichtungen ein und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes zur Änderung des BGB – Einsichtnahme in die ..., ...einer Änderung des § 1922 BGB eine Neuregelung zur Einsichtnahme..., ...die Patientenakte (§ 630g BGB) vor. Hintergrund und..., ... . Der-zeit sieht § 630g BGB i.V.m. 811 BGB vor, dass..., ...Patientenakte tragen. § 630g BGB steht damit in einem Spannungsverhältnis..., ...Anspruch nach § 630g Absatz 1 BGB. Um den Anspruch auf Einsicht..., ...Patientenakte gemäß § 630g BGB und den datenschutzrechtlichen..., ... zu bringen, soll § 630g BGB entsprechend angepasst ..., ...werden.“ § 630g Abs. 1 BGB-E regelt den behandlungsvertraglichen..., ...bringen, verweist § 630g BGB auf Artikel 12 Absatz 3..., ...“ (§ 630g Abs. 1 Satz 4 BGB-E). B. Im Einzelnen ..., ...entgegenstehen (vgl. § 630g Abs. 1 BGB, § 630g Abs. 2 BGB-E). ..., ...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in die Wege zu leiten,..., ...Akteneinsichtnahme gemäß § 630g BGB gesichert ist.“ Eine..., ...bzw. Ergänzung des § 630g BGB erfolgte bislang nicht...., ...Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der Schließung...
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- Angegeben von: GETEC Contracting GmbH am 18.11.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 06.10.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: GETEC heat & power GmbH am 06.10.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305 f BGB insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle zwischen Unternehmern
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: G+E GETEC Holding GmbH am 02.10.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Gebot der Kostenneutralität
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 27.02.2026
- Beschreibung: Recht auf Reparatur gemäß § 479 a BGB muss auch privaten Leasing-Nehmern zustehen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einzelnen: Gemäß § 479a BGB-E soll das Recht auf Reparatur..., ...folgende Änderung des § 479 BGB-E vor: „§ 479a Anwendungsbereich...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.11.2025
- Beschreibung: Richtlinienkonforme Umsetzung des Förderdarlehensbegriffs in § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des§ 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu lautet wie folgt: ..., ...des§ 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu heißt. Vielmehr unterfällt..., ...des§ 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu vor: Keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):