Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (149)
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Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- AOEG 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- BMG [alle RV hierzu]
- PaßG 1986 [alle RV hierzu]
- LuftVG [alle RV hierzu]
- BGRWG [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- UhVorschG [alle RV hierzu]
- BNotO [alle RV hierzu]
- BRAO [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- BGBEG [alle RV hierzu]
- VerstV 2003 [alle RV hierzu]
- UmwG 1995 [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden: §§ 107 Abs. 2 Satz 1 AktG, 108 Abs. 3 AktG, 130 Abs. 1 Satz 3 AktG, 12 HGB, 16 BerVersV, 48..., ...Gesellschaften haben nach § 67d AktG seit 2020 das (zivilrechtliche..., ...diese Regelung (des § 67d AktG) für das Steuerrecht nutzbar..., ... der Gesellschaft § 67d AktG anzuwenden und bei den ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: § 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beispielhaft § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sie ist andererseits ..., ...schränkt § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG die Zulässigkeit weiter..., ...Klagezulassungsverfahrens nach § 148 AktG oder eines Regressprozesses..., ...gewährleisten, enthält das AktG die Dreijahresfrist (§ 93 Abs. 4 Satz 3 AktG) und zusätzlich noch einen..., ...O-Versicherung (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Angesichts der hohen ...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der ZIA begrüßt die Einführung des geschlossenen Sondervermögens für Publikums-AIF. Durch das geschlossene Sondervermögen werden neue Impulse gesetzt, die das Angebot von Immobilien- und Infrastrukturinvestments für Privatanleger – auch außerhalb der ELTIF-Verordnung – erweitern. Die Vorteile gegenüber den bisher zulässigen Rechtsformen für geschlossene Publikums-AIF (InvKG und -AG) liegen dabei vor allem im Wegfall der gesellschaftsvertraglichen Statuten und des damit verknüpften Administrationsaufwands. Konzeption, Verwaltung und Vertrieb können so schlanker, kostensparender und digitaler gestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 4. Nr. 54: Anwendbare AktG-Vorschriften auf die Investmentaktiengesellschaft..., ...Nichtanwendungserklärung der §§ 182 bis 240 AktG sämtliche Kapitalmaßnahmen..., ...sollten die Regelungen des AktG über die Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung nach §§ 182-221 AktG sowie Maßnahmen zur Kapitalherabsetzung nach §§ 222-228 AktG weiterhin für die §§ 140...
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Stärkung des Finanzstandortes Deutschland / Zukunftsfinanzierungsgesetz 2
Aktiv vom 27.06.2024 bis 23.06.2025
- Angegeben von: Aareal Bank AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Wettbewerbsorientierte Verbesserungen der Rahmenbedingungen, etwa im nationalen AGB-Recht beim Emissionsgeschäft für Anleihen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 599/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 599/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG n.F. von 10% auf 20% zwar..., ...Die Neuregelung des § 255 AktG verkompliziert jedoch viele..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG sollte gestrichen..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...0,01 EUR betragen. § 192 AktG § 225 AktG §§ 213 AktG, 266 UmwG § 8 AktG Seite 12 / 14 4. Beseitigung..., ... BGB § 185 Abs. 1 S. 1 AktG 5. Beschränkung der Rückwirkung...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...einer Aktie [§ 8 Abs. 7 AktG-E] Die vorgeschlagene ...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE; Artikel 24 Nr. 1 ..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE; Artikel 24 Nr. 1 ..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Der BUJ veröffentlicht dieses Positionspapier anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025. Es soll den Parteien und Fraktionen die wichtigsten Positionen der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aufzeigen. Aus Sicht des BUJ bleibt weiterhin die Gesetzgebung im Bereich des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte prägend. Für die berufliche Tätigkeit der BUJ-Mitglieder sind aber auch die Themen Corporate, Dispute Resolution, Compliance, Datenschutz und die überbordende Regulatorik im Bereich des European Green Deal von besonderer Bedeutung.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einhaltung der zum 1 § 246a AktG. 2 Zur besseren Lesbarkeit..., ...ratsmitglieder (§ 108 Abs. 3 Satz 1 AktG) – Dies war bereits im ..., ...Unternehmensverträgen (§ 293 Abs. 3 AktG) (gilt analog auch für ...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, dass Europäische Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden – ohne zusätzliche nationale Sonderregeln. Diese regulatorischen Übererfüllungen führen oft zu zusätzlicher Bürokratie, längeren Genehmigungsprozessen und höheren Kosten für Unternehmen, ohne dass sie zwingend einen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher bieten. Gleichzeitig ist es essenziell, bestehende Gold-Plating-Fälle abzubauen, um einen wettbewerbsfähigen und einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu schaffen.
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- AktG [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- VDG [alle RV hierzu]
- PAuswG [alle RV hierzu]
- OZG [alle RV hierzu]
- NachwG [alle RV hierzu]
- BEG [alle RV hierzu]
- EnEfG [alle RV hierzu]
- TKG 2021 [alle RV hierzu]
- TKMV [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- BDSG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesellschaftsrechts Aktiengesetz (AktG) ▪ Grenzen für Kapitalerhöhungen..., ... In § 192 Abs. 3 Satz 1 AktG sollte die Grenze für das..., ...Gesellschaftsrechts Aktiengesetz (AktG) ▪ Einschränkung bei der..., ...Gesellschaftsrechts Aktiengesetz (AktG) ▪ Definition des „nicht..., ...des Börsenkurses: Das AktG führt den Begriff des „...
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- Angegeben von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 28.06.2024
- Beschreibung: Supporting the growth potential of Germany and the European Union will require significant investments over the next years and decades. An essential requirement to help meet these investment needs is the further integration of European capital markets. At national level, it is important to consider remaining barriers standing in the way of Germany developing its own national markets. Some of these relate to specific financial market activities, such as trading or listing, whilst others relate to the financial ecosystem itself, for example the tax system. Germany has addressed a number of such barriers through the Zukunftsfinanzierungsgesetz, and we support a further review of existing national legislation to support the German financial market ecosystem.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Corporation Act, “Aktiengesetz” - AktG). 2 . Introduce..., ... warrants) (Section 221 AktG). . Materially shortening..., ...304(3), 305(5) and 327f AktG) – these rules jeopardise...