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165 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AktG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (165)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RefE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...Zukunftsfinanzierungsgesetz in § 255 Abs. 5 AktG eingeführte Überprüfung..., ...geeignet, § 255 Abs. 5 AktG sollte entsprechend angepasst..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RegE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...vorgeschlagene Änderung des § 8 AktG hätte den Unternehmen die..., ...direkt in § 8 Ansatz 2, 3 AktG vor, da aus unserer Sicht..., ... 119 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AktG ergänzt werden, dass die..., ... eine Änderung des § 67 AktG vor, um die transaktionsbasierte..., ...119 Absatz 1 Nr. 1 bis 9 AktG dergestalt zu ergänzen,..., ...Strukturmaßnahmen nach § 119 Absatz 2 AktG besteht. Für die Praxis...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...und Ergänzung von § 225 AktG .........................., ...eine Ergänzung in § 225 AktG flankiert werden. § 225 AktG fordert die Bereitstellung..., ...und Ergänzung von § 225 AktG Die Änderung an § 8 AktG..., ...Absätzen 2 und 3 des § 8 AktG „Euro“ jeweils durchgehend..., ...Unter-Pari-Emission nach § 9 AktG faktisch und rechtlich ..., ... das Recht, gemäß § 225 AktG eine Sicherheit zu verlangen..., ...nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei der Festlegung des ..., ... in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Bei der Kapitalerhöhung..., ...siehe insbesonder § 304 AktG). Dies sind alle Aktionäre..., ...und Ergänzung von § 225 AktG .........................., ...eine Ergänzung in § 225 AktG flankiert werden. § 225 AktG fordert die Bereitstellung..., ...und Ergänzung von § 225 AktG Die Änderung an § 8 AktG..., ...Absätzen 2 und 3 des § 8 AktG „Euro“ jeweils durchgehend..., ...Unter-Pari-Emission nach § 9 AktG faktisch und rechtlich ..., ...das Recht, gemäß § 225 AktG eine Sicherheit zu verlangen..., ...nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei der Festlegung des ..., ... in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Bei der Kapitalerhöhung..., ...siehe insbesonder § 304 AktG). Dies sind alle Aktionäre...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...eine Änderung des § 225 AktG an, da er in einer Krisensituation..., ...Mindestnennwerts Die Änderung an § 8 AktG (Artikel 24 Nr. 1) schafft..., ...Absätzen 2 und 3 des § 8 AktG „Euro“ jeweils durchgehend..., ...analog § 8 Abs. 2 Satz 4 AktG – möglich sein. • Bei..., ...siehe insbesonder § 304 AktG). Dies sind alle Aktionäre..., ...Vorschläge zur Reform des AktG, die sich nicht im RefE..., ...Kapitalerhö-hung streichen (§ 225 AktG) Die Frage des Aktiennennwerts..., ...Unter-Pari-Emission nach § 9 AktG faktisch und rechtlich ..., ... das Recht, gemäß § 225 AktG die Leistung einer Sicherheit..., ...Kapitalherabsetzung nach § 229ff. AktG, die aber nur die dort ..., ...kann. Deshalb stellt § 225 AktG in der Praxis ein Sanierungshindernis..., ...erleichtert werden, sollte § 225 AktG daher angepasst werden...., ...der Gläubiger durch § 225 AktG bedarf es dann offensichtlich..., ...nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei der Festlegung des ..., ...ZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ II 21 1 Satz 2 AktG geregelt ist, die Unentgeltlichkeitsanfechtung..., ...Klarstellung zum Vorrang des § 62 AktG vor den §§ 129 ff. InsO...
  • Bürokratieentlastungsgesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...werden: §§ 107 Abs. 2 Satz 1 AktG, 108 Abs. 3 AktG, 130 Abs. 1 Satz 3 AktG, 12 HGB, 16 BerVersV, 48..., ...Gesellschaften haben nach § 67d AktG seit 2020 das (zivilrechtliche..., ...diese Regelung (des § 67d AktG) für das Steuerrecht nutzbar..., ... der Gesellschaft § 67d AktG anzuwenden und bei den ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: § 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...beispielhaft § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sie ist andererseits ..., ...schränkt § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG die Zulässigkeit weiter..., ...Klagezulassungsverfahrens nach § 148 AktG oder eines Regressprozesses..., ...gewährleisten, enthält das AktG die Dreijahresfrist (§ 93 Abs. 4 Satz 3 AktG) und zusätzlich noch einen..., ...O-Versicherung (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Angesichts der hohen ...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
    • Beschreibung: Der ZIA begrüßt die Einführung des geschlossenen Sondervermögens für Publikums-AIF. Durch das geschlossene Sondervermögen werden neue Impulse gesetzt, die das Angebot von Immobilien- und Infrastrukturinvestments für Privatanleger – auch außerhalb der ELTIF-Verordnung – erweitern. Die Vorteile gegenüber den bisher zulässigen Rechtsformen für geschlossene Publikums-AIF (InvKG und -AG) liegen dabei vor allem im Wegfall der gesellschaftsvertraglichen Statuten und des damit verknüpften Administrationsaufwands. Konzeption, Verwaltung und Vertrieb können so schlanker, kostensparender und digitaler gestaltet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 4. Nr. 54: Anwendbare AktG-Vorschriften auf die Investmentaktiengesellschaft..., ...Nichtanwendungserklärung der §§ 182 bis 240 AktG sämtliche Kapitalmaßnahmen..., ...sollten die Regelungen des AktG über die Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung nach §§ 182-221 AktG sowie Maßnahmen zur Kapitalherabsetzung nach §§ 222-228 AktG weiterhin für die §§ 140...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
    • Beschreibung: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2507 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...einer Aktie [§ 8 Abs. 7 AktG-E] Die vorgeschlagene ...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
    • Beschreibung: Aufh. der Verpfl. zur Ermittl. und Ang. des Unterschiedsbetrags bei Pensionsrückst. (§ 253 Abs. 6 HGB), Anpassung der Größenkriterien des PublG, Angl. des Wortlauts des kodifizierten Rechts (§ 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB) an praktiziertes Recht, Ums. des Wahlrechts aus Art. 25 der EU-BilanzRiLi für Transaktionen von Unt. unter gemeinsamer Beherrschung, Wiedereinführung des Wahlrechts zur Übernahme rein steuerl. Abschreibungen in die Handelsbilanz des Einzelkaufmanns und nicht haftungsbeschr. Gesellsch., Wiedereinführung der Mögl. zur Aufstellung des KA auf den Abschlussstichtag der JA der Mehrzahl der in den KA einbezogenen Unt., maßgebl. Zeitpunkt für die Frage, ob ein Rechtstr. eine bestimmte Eigenschaft aufweist, ergänz. Vorschl. zum (Konzern-)Lagebericht sowie weiterer Berichtselemente.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verlustübernahme nach § 302 AktG oder nach dem für das Mutterunternehmen..., ...Gewinnabführungsvertrags nach § 302 AktG (ggf. analog) (grundsätzlich..., ...verpflichten, eine dem § 302 AktG entsprechende Verlustübernahme..., ...schließen und mithin § 302 AktG (ggf. analog) ex lege gilt..., ...Börsennotierung (§ 3 Abs. 2 AktG) oder die Eigenschaft als..., ...Risikomanagementsystems (§ 91 Abs. 3 AktG) o Pflicht zur Abgabe einer..., ...Entsprechenserklärung (§ 161 Abs. 1 Satz 1 AktG) o Pflicht zur Erstellung..., ...Vergütungsberichts (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG) o Pflicht zur Abgabe einer...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG n.F. von 10% auf 20% zwar..., ...Die Neuregelung des § 255 AktG verkompliziert jedoch viele..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG sollte gestrichen..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...0,01 EUR betragen. § 192 AktG § 225 AktG §§ 213 AktG, 266 UmwG § 8 AktG Seite 12 / 14 4. Beseitigung..., ... BGB § 185 Abs. 1 S. 1 AktG 5. Beschränkung der Rückwirkung...
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