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246 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"WindSeeG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (246)

    • Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Bremen e.V. am 20.06.2025
    • Beschreibung: Die Ausbauziele für Windenergie auf See müssen auf ein naturverträgliches Niveau reduziert werden. Der weitere Ausbau der Windenergie auf See muss schrittweise erfolgen. Die Naturschutzstandards inkl. der Umweltverträglichkeitsprüfung auf Projektebene müssen wieder hergestellt werden. Konkret: Ausbau der Windenergie auf See nur in einem naturverträglichen Maß.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will „systemdienliche Elektrolyseure“ auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG fördern. Gemäß des Haushaltsentwurfs ist die Umsetzung vorgesehen. Der Förderrahmen ist jedoch noch nicht konkretisiert. >> Die schnelle Vorlage und Umsetzung des Förderprogramms “systemdienliche Elektrolyseure” auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG für nationale Wasserstoffziele ist unerlässlich. >> Elektrolyseure im Süden Deutschlands müssen als systemdienlich und damit förderfähig anerkannt werden. >> Eine zum Elektrolyserförderprogramm kombinierbare OPEX Förderung wäre notwendig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 82/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023
      2. BT-Drs. 20/10296 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...“ auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG fördern. Gemäß des Haushaltsentwurfs..., ...” auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG für nationale Wasserstoffziele...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Windenergie auf See“ (WindSeeG-E) Stellung zu nehmen..., ...Definition nach § 3 Nr. 8a WindSeeG-E „eine wesentliche, ..., ...erfüllen. Das WindSeeG sollte die Errichtung..., ...Wasserstoffleitung. Damit würde das WindSeeG nicht nur die Entwicklung..., ... (§ 5 Abs. 1 Nr. 5a WindSeeG-E) Mit dem neuen § 5 Abs. 1 Nr. 5a WindSeeG-E soll der Flächenentwicklungsplan..., ...weiterentwickeln (§ 3 Nr. 9 WindSeeG-E) Der Entwurf..., ...konkretisiert werden: Das WindSeeG sollte einen verbindlicheren..., ...Energiegewinnungsbereichen nach § 5 Absatz 4a WindSeeG darf die Skalierung der..., ...stärken (§ 5 Abs. 4 WindSeeG-E) Die Systematik des WindSeeG bleibt trotz der vorgesehenen..., ...Kriterien des § 5 Abs. 4 WindSeeG sollten entsprechend ...
    • Angegeben von: Ming Yang European Business & Engineering Center GmbH am 06.07.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine ausgewogene Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns und der Flächenvergabe, die europäische Wertschöpfung und Versorgungssicherheit stärkt, ohne den Wettbewerb und die Verfügbarkeit dringend benötigter Anlagenkapazitäten einzuschränken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) lediglich vor, dass ..., ...Systemwechsels durch die WindSeeGNovelle: • die Rückgabe..., ...Verfehlen des nächsten WindSeeG-Meilensteins angewendet..., ...unter Anwendung des WindSeeG vorzusehen – ohne die...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und insbesondere auch..., ...Umsetzung der RED III in das WindSeeG nicht geglückt, sondern..., ...angestrebten Änderungen im WindSeeG auf drei Be- reiche ..., ...weiteren Anpassung des WindSeeG zu berücksichtigen gilt..., ...für folgende Punkte im WindSeeG nun die Grundlage gelegt..., ...• Überprüfung des §8a WindSeeG, um sicherzustellen, ..., ...Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Kritisch bewerten wir..., ...Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) würden rund 25 Prozent..., ...WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZES (WINDSEEG) § 1 – Zweck und Ziel..., ...Anlagen beschränkt. § 8a WindSeeG erreicht stattdessen,..., ...Sicherheitsleistungen des § 18 WindSeeG-E. § 22 – Zahlungsverpflichtung..., ... regelt die beiden im WindSeeG-E vorgesehenen nicht-preislichen..., ... Auslegung nach dem WindSeeG gelten. Wir wiederholen..., ... auch innerhalb des WindSeeG greifen. Auch hier muss..., ...Insbesondere wurde mit § 8a WindSeeG ein weitreichendes Beschleunigungsregime..., ...Sanktionsstruktur im § 82 WindSeeG bleibt weitgehend unverändert..., ...gegenüber dem bisherigen WindSeeG zugenommen haben, was..., ...Vorgang, der bisher im WindSeeG nicht geregelt ist. Ein..., ... Rückgabe nach § 84 WindSeeG anstrebt. § 91a ...
    • Angegeben von: AquaVentus Förderverein e.V. am 16.04.2024
    • Beschreibung: Schaffung eines passenden Auktionsdesign, das den erheblichen Risiken der ersten Projekte Rechnung trägt und somit eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf dieser Technologie bildet. Es ist die Realisierung der Projekte auf den SEN-1 Flächen und der Abtransport der Mengen über eine europäisch angebundene nationale Sammelpipeline sicherzustellen. Daneben braucht es für den Aufbau der Lieferkette einen verbindlichen Ausbaupfad. Dieser beginnt mit einem verlässlichen Zeitplan für die anstehenden SEN-1 Auktionen und reicht bis zur Optionierung weiterer Flächen in der AWZ von 10 Gigawatt für die Offshore-Elektrolyse im „AquaVentus- Zielgebiet“, dem Entenschnabel.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Verschiedene Änderungen im Wind-auf-See-Gesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 21.08.2025

    • Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Anpassungen des WindSeeG zur Stärkung der Realisierbarkeit von Projekten: - Bindung der Frist zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen an den Fertigstellungstermin der Netzanbindung und nicht an den Zeitpunkt des Zuschlages - Frist zur Herstellung technischer Betriebsbereitschaft auf mind. 12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5.) - Verpflichtende Zuschlagsentzug durch die BNetzA soll in „Kann“ Option umgewandelt werden. - Faire Risikoverteilung auf Betreiber und ÜNB herstellen - Bei Verzögerungen des Netzanschlusses von mehr als einem Jahr sollte sich die Zahlung der 10% der zweiten Gebotskomponente um die Zeitspanne der Verzögerung verschieben. - Im Fall von wesentlichen Verspätungen von Netzanbindungen risikominimierende Maßnahmen für Windparkentwickler
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikels 15c RED III (§8a im WindSeeG) erklärt sind. § 72a ..., ...ungleich. Während das WindSeeG für die Entwickler verbindliche..., ...des Zuschlages (vgl.: WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 1..., ... Satz 1 Nr. 1 lit. b) WindSeeG (Einreichung der zur ..., ...12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5..., ...gemäß §81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf mindestens ..., ... der Zuschlagsentzug (WindSeeG §82 Absatz 3 Nr. 5). Das WindSeeG lässt der BNetzA diesbezüglich..., ...Problem: Nach § 58 Abs. 3 WindSeeG i. V. m. § 23 Abs. 1a WindSeeG sind Entwickler verpflichtet...
    • Angegeben von: Lx TM GmbH am 05.06.2026
    • Beschreibung: Im Rahmen der Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) bezieht sich die Interessenvertretung auf die Ausgestaltung künftiger Ausschreibungsmechanismen für Offshore-Windflächen sowie auf die regulatorische Einordnung und Ausgestaltung zweiseitiger Differenzverträge (CfD). Gegenstand ist zudem die Berücksichtigung von Bestands- und bereits bezuschlagten Projekten im regulatorischen Übergang, insbesondere in Bezug auf Markt-, Finanzierungs- und Realisierungsbedingungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und angrenzender energiepolitischer...
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