Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (238)
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Bremen e.V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Die Ausbauziele für Windenergie auf See müssen auf ein naturverträgliches Niveau reduziert werden. Der weitere Ausbau der Windenergie auf See muss schrittweise erfolgen. Die Naturschutzstandards inkl. der Umweltverträglichkeitsprüfung auf Projektebene müssen wieder hergestellt werden. Konkret: Ausbau der Windenergie auf See nur in einem naturverträglichen Maß.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will „systemdienliche Elektrolyseure“ auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG fördern. Gemäß des Haushaltsentwurfs ist die Umsetzung vorgesehen. Der Förderrahmen ist jedoch noch nicht konkretisiert. >> Die schnelle Vorlage und Umsetzung des Förderprogramms “systemdienliche Elektrolyseure” auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG für nationale Wasserstoffziele ist unerlässlich. >> Elektrolyseure im Süden Deutschlands müssen als systemdienlich und damit förderfähig anerkannt werden. >> Eine zum Elektrolyserförderprogramm kombinierbare OPEX Förderung wäre notwendig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 82/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023 -
BT-Drs. 20/10296
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023
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BR-Drs. 82/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...“ auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG fördern. Gemäß des Haushaltsentwurfs..., ...” auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG für nationale Wasserstoffziele...
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- Angegeben von: Ming Yang European Business & Engineering Center GmbH am 06.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine ausgewogene Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns und der Flächenvergabe, die europäische Wertschöpfung und Versorgungssicherheit stärkt, ohne den Wettbewerb und die Verfügbarkeit dringend benötigter Anlagenkapazitäten einzuschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AquaVentus Förderverein e.V. am 20.03.2024
- Beschreibung: Der AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem eine Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes ermöglicht wird. Weiterhin ist es zu befürworten, dass die Errichtung von Anlagen für die Wasserstofferzeugung auf See mit Blick auf das zukünftige Energiegesamtsystem im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das passende Auktionsdesign, das den erheblichen Risiken der ersten Projekte Rechnung trägt, ist eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf dieser Technologie. Damit ist die Realisierung der Projekte auf den SEN-1 Flächen und der Abtransport der Mengen über eine europäisch angebundene nationale Sammelpipeline sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: AquaVentus Förderverein e.V. am 16.04.2024
- Beschreibung: Schaffung eines passenden Auktionsdesign, das den erheblichen Risiken der ersten Projekte Rechnung trägt und somit eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Hochlauf dieser Technologie bildet. Es ist die Realisierung der Projekte auf den SEN-1 Flächen und der Abtransport der Mengen über eine europäisch angebundene nationale Sammelpipeline sicherzustellen. Daneben braucht es für den Aufbau der Lieferkette einen verbindlichen Ausbaupfad. Dieser beginnt mit einem verlässlichen Zeitplan für die anstehenden SEN-1 Auktionen und reicht bis zur Optionierung weiterer Flächen in der AWZ von 10 Gigawatt für die Offshore-Elektrolyse im „AquaVentus- Zielgebiet“, dem Entenschnabel.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH am 29.10.2024
- Beschreibung: Die ausgeschriebenen Flächen sollten 1 GW oder größer sein, um Skalierungseffekte nutzen zu können und so die ohnehin angespannte Lieferkette zu entlasten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verschiedene Änderungen im Wind-auf-See-Gesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 21.08.2025
- Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des WindSeeG zur Stärkung der Realisierbarkeit von Projekten: - Bindung der Frist zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen an den Fertigstellungstermin der Netzanbindung und nicht an den Zeitpunkt des Zuschlages - Frist zur Herstellung technischer Betriebsbereitschaft auf mind. 12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5.) - Verpflichtende Zuschlagsentzug durch die BNetzA soll in „Kann“ Option umgewandelt werden. - Faire Risikoverteilung auf Betreiber und ÜNB herstellen - Bei Verzögerungen des Netzanschlusses von mehr als einem Jahr sollte sich die Zahlung der 10% der zweiten Gebotskomponente um die Zeitspanne der Verzögerung verschieben. - Im Fall von wesentlichen Verspätungen von Netzanbindungen risikominimierende Maßnahmen für Windparkentwickler
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikels 15c RED III (§8a im WindSeeG) erklärt sind. § 72a ..., ...ungleich. Während das WindSeeG für die Entwickler verbindliche..., ...des Zuschlages (vgl.: WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 1..., ... Satz 1 Nr. 1 lit. b) WindSeeG (Einreichung der zur ..., ...12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5..., ...gemäß §81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf mindestens ..., ... der Zuschlagsentzug (WindSeeG §82 Absatz 3 Nr. 5). Das WindSeeG lässt der BNetzA diesbezüglich..., ...Problem: Nach § 58 Abs. 3 WindSeeG i. V. m. § 23 Abs. 1a WindSeeG sind Entwickler verpflichtet...
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- Angegeben von: Lx TM GmbH am 05.06.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) bezieht sich die Interessenvertretung auf die Ausgestaltung künftiger Ausschreibungsmechanismen für Offshore-Windflächen sowie auf die regulatorische Einordnung und Ausgestaltung zweiseitiger Differenzverträge (CfD). Gegenstand ist zudem die Berücksichtigung von Bestands- und bereits bezuschlagten Projekten im regulatorischen Übergang, insbesondere in Bezug auf Markt-, Finanzierungs- und Realisierungsbedingungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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Beschreibungen der Aufträge
...Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und angrenzender energiepolitischer...
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- Angegeben von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 19.09.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum Anlass nehmen, um dringende Anpassungen im Windenergie- auf-See-Gesetz vorzunehmen. Durch zielgerichtete Änderungen im EnWG und im WindSeeG kann die Investitionssicherheit für Betreiber gestärkt und somit die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte erhöht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungen im EnWG und im WindSeeG-kann die Investitionssicherheit..., ...Realisierungsfristen für OWP im WindSeeG neu regeln: Die bestehenden..., ... OWP sollten jetzt im WindSeeG 2023 geändert werden,..., ... in den § 81 und § 82 WindSeeG 2023 der Zeitpunkt für..., ...ambitionierten Ausbauziele des WindSeeG 2023 für Offs-hore-Wind..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 2 – 5 WindSeeG 2023 betreffend) und ..., ...zur Zielerreichung im WindSeeG Angesichts zunehmender..., ...§ 81 Abs. 2 S.1 Nr. 5 WindSeeG 2023 sollte der Zeitpunkt..., ... 81 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 WindSeeG 2023, der die Herstellung..., ...Realisierungsfristen sind in § 82 WindSeeG 2023 fest-gesetzt. § 82 Abs.2 WindSeeG 2023 regelt hier die ..., ... S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WindSeeG 2023 zum hundertprozentigen..., ...Zuschlages § 82 Abs. 3 WindSeeG 2023 sieht vor, dass ..., ...den Absatz § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 zu streichen. Im..., ...des § 82 Abs. 3 Satz 2 WindSeeG 2023, die regelt, dass..., ...derzeitige Regelung des § 83 WindSeeG 2023 den diagnostizierten..., ...Änderungsbedarf in den §§ 81 und 82 WindSeeG 2023 nicht entfallen lassen. § 83 Abs. 1 WindSeeG 2023 regelt zwar im Grundsatz..., ...Bieters nach § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 stets ver-mutet...., ...den Absatz § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 zu streichen. Die...
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- Angegeben von: RWE am 20.12.2024
- Beschreibung: Nach §96 WindSeeG sollen in den Jahren 2023 bis 2028 jeweils 500 Megawatt Elektrolyseurleistung ausgeschrieben werden. Diese sollen systemdienlich zur Erzeugung von grünem Wasserstoff an Land u.a. mit Strom aus Offshore-Windparks eingesetzt werden. Die Ausschreibungen und die damit verbundene Definition der Systemdienlichkeit stehen noch aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):