Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (47)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer / Vereinigung der Tabak-Erzeugergemeinschaften am 30.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine Anhebung der Steuersätze für Tabakwaren über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Da die Distributionskette deutschen Tabaks direkt davon betroffen ist, wird bei der Interessenvertretung auf moderate Steuerraten hingewirkt, um eine Abwanderung in den illegalen Beschaffungsmarkt zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Haypp Group AB am 09.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die nationale Umsetzung und mögliche Anpassung der geplanten EU-Regelungen zu Tabak- und Nikotinprodukten (TPD3 und TED). Ziel der Interessenvertretung ist es, auf die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vertrieb und die Besteuerung nikotinhaltiger und nikotinfreier Produkte, einschließlich Nikotinpouches und E-Liquids, Einfluss zu nehmen. Dabei sollen insbesondere Regelungsansätze unterstützt werden, die eine rechtssichere Regulierung dieser Produkte ermöglichen und den Online-Handel unter klar definierten gesetzlichen Vorgaben zulassen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. am 11.09.2025
- Beschreibung: Die EU-Kommission hat am 16. Juli 2025 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (Tabaksteuerrichtlinie) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist eine Neugestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Tabak- und Nikotinprodukte in der gesamten Europäischen Union.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Koalitionsverhandlungen CDU/CSU - SPD 2025
Aktiv vom 15.04.2025 bis 15.04.2025
- Angegeben von: Bündnis für Tabakfreien Genuss am 15.04.2025
- Beschreibung: Umsetzung von Harm Reduction in der Tabakkontrollpolitik. Verbesserung des illegalen Handels mit E-Zigaretten (Zollpolizei). Weiterentwicklung der Besteuerung von E-Zigarettenliquids.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 05.03.2025
- Beschreibung: Die europäische Tabaksteuerrichtlinie verfolgt das Ziel, eine einheitliche Struktur der Besteuerung zu erreichen. Hierzu werden sowohl eine Disfferenzierung der einzelnen Kategorien vorgenommen, die grundsätzliche Struktur der Tabakbesteuerung festgelegt sowie Mindestbesteuerungen festgelegt. Ziel der Mindeststeuer ist es, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Union vorzubeugen. Wettbewerbsverzerrungen finden, wenn überhaupt, jedoch zurzeit nicht durch Länder mit einer Niedrigsteuerpolitik statt, sondern durch wenige einzelne Länder mit einer besonders hohen Steuerbelastung. Aus Sicht des VdR darf dies nicht zur Folge haben, dass die Mehrzahl der Länder mit einer vergleichbaren Tabaksteuerpolitik von diesen wenigen Hoichsteuerländern zu widersinnigen Erhöhungen getrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Crescam am 14.10.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Brita Vivreau GmbH
- JT International Germany GmbH
- Partout Group
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Fortschreibung des aktuell geltenden Tabaksteuergesetzes
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2026
- Angegeben von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Wir unterstützen die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Die derzeitige Politik subventioniert die Suchtmittelindustrie indirekt auf Kosten der Sozialkassen. Eine evidenzbasierte Regulierung muss darauf abzielen, die volkswirtschaftlichen Verluste von über 136 Mrd. € jährlich zu senken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuergesetz steht im Spannungsfeld zwischen den staatlichen Einnahmen auf der einen Seite und einer Marktneutralität auf der anderen Seite. Der VdR setzt sich dafür ein, dass eine Tabaksteuergesetzgebung nicht unnötig in Marktgefüge eingreift. Jede Kategorie hat seine Eigenheiten und seine ganz spezifische steuerliche Belastungsfähigkeit. Eine Ausgestaltung des Tabaksteuergesetzes muss diese Eigenheiten im Blick behalten und darf nicht dazu führen, dass steuerinduzierte Marktverwerfungen zwischen den Kategorien entstehen. Das aktuelle Tabaksteuergesetz wird diesem Anspruch relativ gut gerecht. Ein größerer Eingriff in diese Strukturen würde zu Mindereinnahmen für den Fiskus führen und den Schwarzmarkt beflügeln.
- Betroffene Bundesgesetze (2):